Reden Sie mit Ihrem Chef
Sie sind jetzt in der 29. Schwangerschaftswoche. Welche Pläne haben Sie? Falls
Sie berufstätig sind, sollten Sie sich spätestens jetzt Gedanken darüber
machen, wie es für den Rest Ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt
im Job weiter geht. Die vorgeburt-
liche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Falls Sie auch noch Resturlaub nehmen wollen, werden Sie also bald zu
arbeiten aufhören.
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Sie müssen sich zwar vor der Geburt nicht festlegen,
ob und wie lange Sie Erziehungsurlaub nehmen wollen.
Es kann jedoch sehr sinnvoll sein, sich vorab mit Ihrem Arbeitgeber
über Ihre Pläne zu unterhalten. Schließlich braucht der zum
Beispiel eine Vertretung für Sie. Und Sie sollten klären, welche
Optionen es gibt, falls Sie nicht lange im Job pausieren
wollen. |
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| Außerdem zeigen Sie durch ein Gespräch, dass Sie sich auch um die
Firma Gedanken machen. Das kann Ihnen zugute kommen. |
Wichtig: Vor der Geburt getroffene Absprachen sind nicht bindend. Sie müssen
und können Ihren Antrag auf Elternzeit offiziell erst zwei Wochen nach
der Geburt Ihres Kindes einreichen (sechs Wochen vor Antritt der Elternzeit;
die nachgeburtliche Schutzfrist beträgt acht Wochen. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten
sind es zwölf Wochen). Die ersten 14 Tage mit einem Neugeborenen sind
mehr als ausgefüllt und gehen schnell vorüber. Sie sollten gemeinsam mit
Ihrem Partner also unbedingt zumindest vorläufig überlegen, wie Sie sich
entscheiden werden. Sie haben übrigens verschiedene Möglich-
keiten, die Elternzeit zu teilen. Möchte Ihr Mann auch Elternzeit nehmen?
Dann kann er Elterngeld beziehen.
Tipp: Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj) können Sie sich zu allen Fragen zum Thema Elterngeld und Elternzeit informieren und sich beraten lassen.
Die dritte Ultraschalluntersuchung
Falls Ihre Schwangerschaft bislang normal verlaufen ist, werden Sie alle
vier Wochen zur Vorsorge in der Praxis gewesen sein. Auch diesmal stehen
die üblichen Routine-Unter-
suchungen an, die Sie mittlerweile bestimmt gut kennen. Zusätzlich wird
Ihr Arzt / Ihre Ärztin zwischen der 29. und der 32. Woche die dritte vorgeschriebene
Ultraschall-
untersuchung durchführen. Das Baby wird rundherum vermessen und daraus
seine Größe und das Gewicht geschätzt. Außerdem überprüft der Frauenarzt
die Fruchtwassermenge, die Bewegungen des Babys und die Lage der Plazenta.
Vermutlich wird die Herzaktivität mittels CTG, der Kardiotokografie, gemessen.
Dabei wird sowohl der Herzschlag des Kindes aufgezeichnet, als auch die
Muskeltätigkeit der Gebärmutter. Zum jetzigen Zeit-
punkt passiert hier vermutlich noch nicht viel, später, wenn es der Geburt
entgegengeht, kann auf diese Weise die Wehentätigkeit aufgezeichnet werden.
Alle ermittelten Werte werden im Mutterpass notiert.
Schambeinschmerz
Viele Schwangere klagen in diesem Abschnitt der Schwangerschaft über
einen Symphysen schmerz, also Schmerzen am Schambein. Grund dafür ist,
dass sich die Symphyse, die knorpelige Verbindung der Schambeinteile,
lockert. Das immer schwerer werdende Baby drückt nach unten und bewirkt
in Kombination mit hormonellem Einfluss, dass sich das Becken für die
Geburt weitet. An den Beckenhälften ist jeweils das Schambein befestigt,
das dadurch auseinandergezogen wird. Das kann unter Umständen zu sehr
starken Schmerzen führen. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Arzt /
Ihrer Ärztin. Er / Sie kann mit Ihnen besprechen, welche Möglichkeiten
der Schmerzlinderung beispielsweise unter der Geburt bestehen.
Was passiert nun in meinem Bauch?
Ihr Baby ist bereits sehr weit entwickelt. Im Ultraschallbild zeigt es sich nun mit einem unverwechselbaren Gesicht. Sein Geschmacks- und Geruchssinn funktionieren und es öffnet wenn es wach ist die Augen. Hell und Dunkel in Ihrem Bauch kann es auch schon unterscheiden: Sehr starkes Licht dringt durch Ihre Bauchdecke hindurch. Die oberste Aufgabe Ihres Kleinen lautet nun: zunehmen. Die meisten hellhäutigen Babys kommen mit blauen Augen zur Welt. Das liegt an der noch nicht abgeschlossenen Pigmentierung der Iris. Bis sich die endgültige Augenfarbe zeigt, kann es bis zu einem Jahr dauern.
So entwickelt sich Ihre Schwangerschaft:
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Sie befinden sich jetzt in der 29. Woche nach dem 1. Tag der letzten Periode. |
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Anders gesagt: 28 Wochen + 1 bis 7 Tage (ärztliche Berechnung). Im Mutterpass
steht beispielsweise 28/1 (Woche 28, Tag 1). |
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Sie sind in der 27. Woche nach der Befruchtung, d. h. 183.-189.
Tag der Entwicklung. |
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Die Scheitel-Fersen-Länge
(SFL) ist eine Schätzung der Körperlänge des Kindes beziehungsweise wird
aus verschiedenen anderen Messungen errechnet. |
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Am Ende der 29. Woche ist der Fetus ca. 38,6 cm (Scheitel-Fersen-Länge)
lang. Der Kopfdurchmesser (BPD) beträgt zwischen 69 und 81 mm
und das Baby wiegt zwischen 1030 und 1650 g. Bitte beachten Sie, dass
sich die Größe und das Gewicht des Babys nun immer individueller entwickeln
können. Wenn Ihr Baby größer oder kleiner sein sollte, ist das noch
kein Grund zur Beunruhigung. |
Dr. Christine Hutterer
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