Ultraschall-Kontrolluntersuchungen
nach Anlage 1b
In der Anlage 1b sind
Voraussetzungen (Indikationen) für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen aufgelistet.
Verdacht auf Fehlbildungen, Blutungen in der Schwangerschaft, Vorzeitige Wehentätigkeit,
Cervixinsuffizienz (Gebärmutterhalsverkürzung), usw. |