Wer
bekommt Kindergeld?
 |
Alle Eltern, die in Deutschland wohnen oder sich für gewöhnlich hier im
Land aufhalten. Das gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv- und
Stiefeltern sowie gegebenenfalls Groß- oder Pflegeeltern. |
|
|
 |
Ausgezahlt wird das Geld für das jeweilige Kind immer nur an einen
Berechtigten - in der Regel an denjenigen Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Das ist z.B. für getrennt lebende Eltern wichtig. |
|
|
 |
Etwas komplizierter wird die Sache, falls ein Kind nicht bei einem
Elternteil lebt, sondern z.B. bei Pflege- oder Großeltern. Auch dann muss schriftlich
gegenüber der Familienkasse erklärt werden, wer nun der oder die Bezugsberechtigte ist. |
Wie hoch ist das
Kindergeld?
Am
1. Januar 2010 erhöhte die Bundesregierung
das Kindergeld. Seit dem
gibt es für das erste und zweite Kind monatlich
je 184 Euro, für das dritte Kind gibt es 190
Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.
Was
Alleinerziehende wissen sollten, die vom Jugendamt
einen Unterhaltsvorschuss
fürs Kind bekommen: Das an den erziehenden Elternteil
gezahlte Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet,
dass heißt vom Vorschuss abgezogen. Bei
volljährigen Kindern, also Kinder über
18, wird das Kindergeld in voller Höhe
abgezogen. .
Ab wann und für
wie lange gibt es Kindergeld?
Kindergeld gibt es,
sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Tun Sie das also möglichst schnell nach der
Geburt Ihres Kindes: Das Geld wird auch rückwirkend für jeden Monat gezahlt, in dem Sie
Anspruch hatten.
Die Zahlungen laufen dann automatisch weiter,
bis ihr Kind 18 Jahre alt ist. Danach gibt es
nur noch unter bestimmten Bedingungen weiterhin
Kindergeld. Etwa, wenn Ihr Kind noch in der
Ausbildung ist und keine eigenen Einkünfte hat.
Spätestens mit dem 27. Geburtstag ist jedoch
auf alle Fälle Schluss.
Wie und wo wird
Kindergeld beantragt?
Auf
alle Fälle immer schriftlich. Die Vordrucke
für Ihren Antrag erhalten Sie bei der zuständigen
Familienkasse. Die sitzt normalerweise im für
Ihren Bezirk oder Ihre Gemeinde zuständigen
Arbeitsamt. Weitere Infos rund ums Kindergeld
sowie Antragsformulare zum herunterladen gibt
es bei der Bundesagentur
für Arbeit.
Kinderzuschlag
Auch
der Kinderzuschlag ist eine familienpolitische
Leistung: Der Kinderzuschlag ist für Eltern
vorgesehen, die mit eigenem Einkommen zwar ihren
eigenen Bedarf abdecken, jedoch ohne den Kinderzuschlag
wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld
II hätten. Der Zuschlag wird unbefristet
gezahlt. Aber der Anspruch auf Kinderzuschlag
entfällt, wenn das Elterneinkommen den
gesamten Familienbedarf deckt oder die Familie
auch mit Kinderzuschlag noch auf eine ergänzende
Zahlung von Arbeitslosengeld II angewiesen wäre.
Also, Bezieher von ALG II erhalten keinen Kinderzuschlag!
Die
Mindesteinkommensgrenze beträgt für
Paare 900 Euro, für Alleinerziehende 600
Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern
nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen
Einnahmen diese jeweilige Mindesteinkommensgrenze
erreichen.
Das Familienministerium hat dazu ein Merkblatt
herausgegeben.
Der Kinderzuschlag wird für minderjährige,
im Haushalt der Eltern lebende Kinder gezahlt;
er muss bei der Familienkasse bei der Agentur
für Arbeit beantragt werden und wird zusammen
mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag
von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat setzt
einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit und deckt
zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen
Bedarf eines Kindes. Wenn die Eltern über
den eigenen Bedarf hinaus verdienen, wird der
Kinderzuschlag vermindert gezahlt. Drei von
zehn Euro des Kinderzuschlags verbleiben bei
den Eltern - zusätzlich zum Kindergeld,
das auf ein Arbeitslosengeld II angerechnet
würde. Hinsichtlich des Wohnbedarfs ist
das bei gegebener Einkommenshöhe zustehende
Wohngeld zu berücksichtigen.
Einkommen beziehungsweise Vermögen des
Kindes, das heißt auch Unterhaltsleistungen
und Unterhaltsvorschuss, wirkt immer bedarfsmindernd
und wird in voller Höhe auf den Kinderzuschlag
angerechnet.
Weiter
geht es zur Seite:
Mutterschaftsgeld
Elterngeld
Steuern
und Freibeträge
Landeserziehungsgeld
Hilfe
für Alleinerziehende
Übersicht
Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als
Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie
selbstverständlich nicht ersetzen. |