Kindergeld

Münzstapel auf Geldscheinen

© Adobe Stock, grafikplusfoto

Kinder haben in Deutschland mit der Geburt Anspruch auf eine Grundsicherung - diese wird durch das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt. 

Wichtig: Die Leistung muss mit der Geburtsurkunde bei der Familienkasse beantragt werden. Dies ist sogar noch ganze vier Jahre rückwirkend möglich.

Wer bekommt Kindergeld?

  • Alle Eltern, die in Deutschland wohnen oder sich für gewöhnlich hier im Land aufhalten. Das gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv- und Stiefeltern sowie gegebenenfalls Groß- oder Pflegeeltern.
  • Ausgezahlt wird das Geld für das jeweilige Kind immer nur an einen Berechtigten - in der Regel an denjenigen Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das ist z.B. für getrennt lebende Eltern wichtig.
  • Etwas komplizierter wird die Sache, falls ein Kind nicht bei einem Elternteil lebt, sondern z.B. bei Pflege- oder Großeltern. Auch dann muss schriftlich gegenüber der Familienkasse erklärt werden, wer nun der oder die Bezugsberechtigte ist.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Derzeit wird pro Kind 250 Euro Kindergeld gezahlt.

Was Alleinerziehende wissen sollten, die vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss fürs Kind bekommen: Das an den erziehenden Elternteil gezahlte Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet, dass heißt vom Vorschuss abgezogen. Bei volljährigen Kindern, also Kinder über 18, wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen.

Ab wann und für wie lange gibt es Kindergeld?

Kindergeld gibt es, sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Tun Sie das also möglichst schnell nach der Geburt Ihres Kindes: Das Geld wird auch rückwirkend für jeden Monat gezahlt, in dem Sie Anspruch hatten.

Die Zahlungen laufen dann automatisch weiter, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist. Danach gibt es nur noch unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld. Zum Beispiel, wenn Ihr Kind noch in der Ausbildung ist, einen Freiwilligendienst absolviert oder keine eigenen Einkünfte hat. Spätestens mit dem 25. Geburtstag ist jedoch auf alle Fälle Schluss (eine Ausnahme gilt nur für Kinder mit Behinderung).

Wie und wo wird Kindergeld beantragt?

Auf alle Fälle immer schriftlich. Die Vordrucke für Ihren Antrag erhalten Sie bei der zuständigen Familienkasse. Die sitzt normalerweise im für Ihren Bezirk oder Ihre Gemeinde zuständigen Arbeitsamt. Weitere Infos rund ums Kindergeld sowie Antragsformulare zum herunterladen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2023

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