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aller Freude auf Ihr Baby: Wahrscheinlich machen Sie sich Gedanken darüber, wie Sie in
der beruflichen Pause vor und nach der Geburt finanziell über die Runden kommen sollen.
Zum Glück gibt es speziell für diese Phase Regelungen, die Ihnen helfen können.
Für
berufstätige Frauen gibts auch in der Mutterschutz-Zeit Geld
Für
Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten
laut Mutterschutzgesetz
Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw.
dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei
Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach
der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten
Sie Mutterschaftsgeld.
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Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? Normalerweise bekommen Sie
netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13
Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis
die Summe Ihrem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht.
Erhalten Sie Ihr Geld wöchentlich gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis Sie den
Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommen. |
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Gelten die gleichen Regeln, wenn ich privat versichert bin? Im Prinzip schon, aber Sie
bekommen voraussichtlich etwas weniger Geld als bisher: Sie erhalten keinen Tagessatz von
der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ihr
Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wären Sie gesetzlich versichert und
bekämen den üblichen Kassensatz. |
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Wie
viel bekomme ich bei einem 400-Euro-Job?
Geringfügig
Beschäftigte erhalten lediglich eine
Einmalzahlung von 210 Euro. Diese
erhalten Sie - nur wenn Sie nicht
selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflicht- oder freiwillig versichert
- sind vom Bundesversicherungsamt.
Sind Sie persönlich aber Mitglied
einer gesetzlichen Krankenversicherung,
müssen Sie sich bitte an Ihre
Krankenkasse wenden.
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Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch? Nein, Sie müssen es
beantragen. Am besten machen Sie sich schon vor dem Beginn Ihres Mutterschutzes mit den
Formalitäten vertraut. Wenn Sie alle Unterlagen und Formulare bereit haben, klappt der
Übergang vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld am besten und ohne Zeitverlust. |
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An wen wende ich mich mit meinem Antrag? Sind Sie gesetzlich
versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private
Krankenversicherung oder einen 400-Euro-Job, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes
in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Sie können
dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes
herunterladen (www.bva.de), sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo.
bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr). |
Selbstständige
gehen nicht zwangsläufig leer aus
Ob
Sie als Selbstständige Mutterschaftsgeld erhalten,
hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Frauen,
die freiwillig gesetzlich versichert sind und
Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch
Mutterschaftsgeld - und zwar in Höhe des Krankengeldes.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Vollzeit
- Hausfrau? Dann gibts keinen Zuschuss
Falls
Sie als Familienmitglied über Ihren Mann in
der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert
sind, bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld.
Wer
ALG II oder Sozialhilfe bekommt, kann Mehrbedarf
geltend machen
Ab der 13. Woche können Schwangere,
welche ALG II beziehen, einen Mehrbedarf beantragen.
Dieser Mehrbedarfszuschlag kann 17 Prozent der
Regelleistung betragen. Außerdem kann Unterstützung
für die Erstausstattung beantragt werden.
Die Erstausstattung besteht aus drei Teilen:
Bekleidung
für Schwangerschaft und Geburt
Erstausstattung für Bekleidung für
das Neugeborene
Ausstattung für Kinderzimmer und Wohnung
(z.B. Kinderwagen, Wickeltisch)
Für das 2.Kind fällt die Erstausstattung
geringer aus, da noch Sachen wieder verwendet
werden können. Dies gilt nicht, wenn zwischen
den Geburten mehr als drei Jahre liegen, dann
erhält die Schwangere den kompletten Satz.
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Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als
Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie
selbstverständlich nicht ersetzen. |