Mutterschaftsgeld

Münzstapel auf Geldscheinen

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Bei aller Freude auf Ihr Baby: Wahrscheinlich machen Sie sich Gedanken darüber, wie Sie in der beruflichen Pause vor und nach der Geburt finanziell über die Runden kommen sollen. 

Zum Glück gibt es speziell für diese Phase Regelungen, die Ihnen helfen können.

Für berufstätige Frauen gibt's auch im Mutterschutz Geld

Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld.

  • Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

    Normalerweise bekommen Sie netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis die Summe Ihrem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Erhalten Sie Ihr Geld wöchentlich gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis Sie den Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommen.
  • Gelten die gleichen Regeln, wenn ich privat versichert bin?

    Im Prinzip schon, aber Sie bekommen voraussichtlich etwas weniger Geld als bisher: Sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ihr Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wären Sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz.
  • Wie viel bekomme ich bei einem 450-Euro-Job?

    Geringfügig Beschäftigte in einem Minijob erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Diese erhalten Sie - nur wenn Sie nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert - sind vom Bundesversicherungsamt. Sind Sie persönlich aber Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse wenden.
  • Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch?

    Nein, Sie müssen es beantragen. Am besten machen Sie sich schon vor dem Beginn Ihres Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Wenn Sie alle Unterlagen und Formulare bereit haben, klappt der Übergang vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld am besten und ohne Zeitverlust.
  • An wen wende ich mich mit meinem Antrag?

    Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder einen 450-Euro-Job, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn zuständig (Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen (www.bva.de), sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).

Selbstständige gehen nicht zwangsläufig leer aus

Ob Sie als Selbstständige Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld - und zwar in Höhe des Krankengeldes. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Vollzeit - Hausfrau? Dann gibt's keinen Zuschuss

Falls Sie als Familienmitglied über Ihren Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld.

Wer ALG II oder Sozialhilfe bekommt, kann Mehrbedarf geltend machen

Ab der 13. Woche können Schwangere, die ALG II beziehen, einen Mehrbedarf beantragen. Dieser Mehrbedarfszuschlag kann 17 Prozent der Regelleistung betragen. Außerdem kann Unterstützung für die Erstausstattung beantragt werden. Die Erstausstattung besteht aus drei Teilen:

  • Bekleidung für Schwangerschaft und Geburt
  • Erstausstattung für Bekleidung für das Neugeborene
  • Ausstattung für Kinderzimmer und Wohnung (z.B. Kinderwagen, Wickeltisch)

Für das 2.Kind fällt die Erstausstattung geringer aus, da noch Sachen wieder verwendet werden können. Dies gilt nicht, wenn zwischen den Geburten mehr als drei Jahre liegen, dann erhält die Schwangere den kompletten Satz.

Achtung: Mutterschaftsgeld und Elterngeld unterliegen nach deutschem Steuerrecht dem Progressionsvorbehalt und erhöhen den Steuersatz für die übrigen Einkünfte.

Zuletzt überarbeitet: Mai 2020

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