
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, die Gesundheit der (werdenden) Mutter und ihres Kindes zu schützen. Das kann bedeuten, dass du bestimmte Arbeiten nicht mehr machen darfst oder dir zusätzliche Pausen zustehen.
Auch für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit gelten nun sehr enge Regeln. Dein Arbeitgeber ist an die Bestimmungen des Gesetzes gebunden - allerdings erst, wenn du ihm deine Schwangerschaft mitgeteilt hast. Im Gesetz heißt es: "Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald dir dein Zustand bekannt ist." Du musst deiner Firma also nicht unbedingt gleich Bescheid sagen. Meistens ist es jedoch besser, damit nicht lange zu warten. Es ist ja in deinem eigenen Interesse und dem deines Babys, dass du gesundheitliche Risiken vermeidest. Zudem gilt für Schwangere ein besonderer Kündigungsschutz! Nicht zuletzt sind Arbeitgeber natürlich froh, wenn sie früh wissen, dass eine Arbeitskraft vorübergehend ausfällt. Das erleichtert es, die Vertretung zu planen.
Übrigens hast du das Recht, die normalen Vorsorgeuntersuchungen auch während der Arbeitszeit wahrzunehmen. Dein Arbeitgeber darf dir diese Fehlzeiten nicht vom Lohn abziehen.
Besondere Schutzfristen vor und nach der Geburt
Innerhalb bestimmter Fristen vor dem errechneten Geburtstermin sowie nach der Geburt deines Babys steht dir Mutterschaftsurlaub zu. In dieser Zeit bekommst du statt deines Gehalts Mutterschaftsgeld. Es setzt sich zusammen aus einem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und einem Aufstockungsbetrag deines Arbeitgebers. Falls du berufstätig, aber nicht gesetzlich versichert bist, zahlt dir das Bundesversicherungsamt auf Antrag einen kleinen Betrag.
Vor der Geburt gilt: Du darfst in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten. Es sei denn, du selbst willst weiterhin arbeiten und erklärst das offiziell deiner Firma gegenüber. Diese Erklärung kannst du aber jederzeit widerrufen.
Nach der Geburt ist das Gesetz eisern: Du darfst erst nach acht Wochen wieder arbeiten (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erst nach zwölf Wochen). Kommt dein Baby zu früh, verlängert sich diese Frist - und zwar um den Mutterschaftsurlaub, den du vor der Geburt verpasst hast.
Hier gibt es Rat: Falls du rund ums Mutterschutzgesetz einen Rat brauchst, kann dir die Personalabteilung, eingeschränkt auch deine Krankenkasse, helfen. Gute Anlaufstellen sind zum Beispiel ebenso der Betriebsrat oder das für dein Gebiet zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Dieses Amt ist zuständig für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in den Betrieben. Manchmal gibt es hier auch Merkblätter mit den wichtigsten Informationen für werdende Mütter.
Tipp: Es ist sehr wichtig, dass du dich rechtzeitig zum Thema Elternzeit schlau machst. Auch hier gelten Regeln und Fristen, die du kennen solltest, damit später alles nach Wunsch geht.