Der Elterngeldantrag

Münzstapel auf Geldscheinen

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Damit Eltern vom Staat Elterngeld beziehen können, müssen sie einen Antrag stellen. Welche Fristen es dabei zu beachten gilt und welche Unterlagen zum Antrag dazu gehören, lesen Sie hier.

Das Elterngeld zu beantragen, kann sich als reichlich kompliziert erweisen. Denn Eltern können wählen zwischen klassischem Elterngeld, Elterngeld-Plus, dazu Bonusmonate wenn beide Partner Elterngeld beziehen. Es ist wichtig, hier genau hinzuschauen und zu rechnen, um sich nicht später über finanzielle Einbußen ärgern zu müssen.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Den Antrag aufs Elterngeld kann man frühestens am Tag der Geburt des Babys stellen. Man hat maximal drei Monate Zeit ab dem Geburtstag des Kindes, für drei Lebensmonate wird das Elterngeld rückwirkend gezahlt. Wichtig: Es zählen die Lebensmonate des Kindes, ist es also am 15.04. geboren, muss der Antrag bis 15.07. bei der entsprechenden Elterngeldstelle vorliegen, um das Elterngeld für diese Zeit nicht zu verschenken. Es reicht hier auch eine schriftliche Mitteilung, alle weiteren Unterlagen kann man ohne Weiteres noch nachreichen.

Dagegen gilt bei einem adoptierten Kind nicht das Geburtsdatum, sondern der Tag an dem das Kind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde.

Übrigens kann man die Bezugszeiten und die Art des Elterngeldes nachträglich ändern für die zukünftigen Monate bzw. noch nicht gezahltes Elterngeld. Dazu reicht es, dem Sachbearbeiter ein formloses Schreiben zu schicken.

Wer sollte den Antrag stellen?

Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Nur wenn ein Alleinerziehender das alleinige Sorgerecht hat, dann reicht seine Unterschrift allein aus.

Es muss für jedes Kind ein eigener Elterngeldantrag ausgefüllt und eingereicht werden, dies ist speziell für Eltern von Mehrlingen wichtig.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Für den Elterngeldantrag sind die Bundesländer zuständig. Dementsprechend gibt es keinen einheitlichen Antrag, sondern jedes Bundesland hat sein eigenes Formular und eine Elterngeldstelle, die die Anträge bearbeitet. In manchen Bundesländern kann der Antrag online gestellt werden. Diesen Online-Antrag kann man sogar schon sechs Wochen vor der Geburt ausfüllen und speichern.

Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) finden Sie aber übergreifend ausführliche Informationen über das Elterngeld und die Elternzeit in Form einer Broschüre. Hier kann man außerdem zu den Elterngeldanträgen der jeweiligen Bundesländer gelangen.

Was gehört zum Antrag dazu?

Folgende Papiere müssen dem Elterngeldantrag beigelegt werden:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes mit dem Verwendungszweck "für Elterngeld" oder "für soziale Zwecke" im Original, wenn das Kind in Deutschland geboren wurde. Bei einer Geburt in einem EU-Land wird eine Kopie der Geburtsurkunde vorgelegt, bei einer Geburt außerhalb der EU muss die Geburtsurkunde als eine beglaubigte, deutsche Übersetzung eingereicht werden.
  • Eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses von beiden Elternteilen
  • Die Einkommensnachweise bzw. Lohnabrechnungen für die 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Selbstständige sollten den letzten Steuerbescheid oder eine eigene Gewinn-Verlustrechnung der letzten 12 Monate vorlegen, falls der Steuerbescheid noch nicht zugesandt wurde.
  • Beamte benötigen außerdem eine Bescheinigung über die Bezüge im Mutterschutz nach der Geburt.
  • Die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Darin steht, ob Mutterschaftsgeld bewilligt oder abgelehnt wurde.
  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers über einen eventuellen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Falls gleichzeitig Elternzeit genommen wird, ein Nachweis über die vom Arbeitgeber bestätigte Elternzeit
  • Falls Sie planen während des Bezugs von Elterngeld Teilzeit zu arbeiten, dann sollte eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers vorliegen bzw. bei Selbstständigen eine Erklärung über die Arbeitszeit
  • Falls man Krankengeld bekommen hat wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung, muss dies mit einem Nachweis sowie dem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.

Die finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen

Damit die finanzielle Unterstützung vom Staat möglichst hoch ausfällt, sollte man schon in der Schwangerschaft planen und gegebenenfalls die Steuerklassen wechseln. Denn je höher der Nettoverdienst, umso höher ist das monatliche Elterngeld.

Außerdem sollte man beachten, dass ein Einkommen, welches man während des Bezugs von Elterngeld erzielt, die Höhe des Elterngeldes mindern kann. Deshalb sollte man die Elternzeit beispielsweise ebenfalls entsprechend den Lebensmonaten des Kindes nehmen und nicht nach Kalendermonaten, denn Elterngeld wird auch nach den Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Ansonsten hat man eventuell einen Verdienst während man Elterngeld bekommt.

Bei komplizierten Planungen kann es durchaus von Vorteil sein, sich von professionellen Elterngeldberatern unterstützen zu lassen. Die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen sind in dieser Hinsicht nicht tätig.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

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