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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag: Das Plus zum Kindergeld

Einen Zuschlag zum regulären Kindergeld können gering verdienende Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Üblicherweise wird der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld an denjenigen Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld bezieht. Den Kinderzuschlag gibt es nur für Kinder unter 25 Jahren, außerdem muss das Kind noch zu Hause leben und darf nicht verheiratet sein.

Die Höhe des Kinderzuschlags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Die Eltern müssen ein Einkommen über einer Mindesteinkommensgrenze haben. Eltern, welche ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, haben keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Die Mindesteinkommensgrenze liegt für Paare bei 900 Euro, für Alleinerziehende bei 600 Euro (ohne Wohngeld und Kindergeld). Maximal gibt es 140 Euro monatlich für Eltern mit geringem Einkommen. Je zehn Euro, die das Einkommen über der Mindesteinkommensgrenze liegt, mindert sich der Zuschlag um fünf Euro. Hat das Kind eigene Einkünfte in Höhe des ihm zustehenden Zuschlags oder mehr, entfällt der Kinderzuschlag. Bis auf Kindergeld und Wohngeld werden alle weiteren Einkünfte mit dem Kinderzuschlag verrechnet.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderzuschlag unbefristet gezahlt. Die bisherige Höchstdauer von maximal 36 Monate gilt nicht mehr.

Weitere Infos: www.familienkasse.de und www.kinderzuschlag.de

 

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Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie selbstverständlich nicht ersetzen.

 
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