Geschrieben von desireekk am 16.03.2024, 1:42 Uhr |
Das liegt ganz alleine am dir
Hallo,
Ob du in den vorgeburtlich Mutterschutz hinein arbeitest oder nicht, liegt ganz alleine an dir. Der Arbeitgeber hat dort keinerlei Mitspracherecht. Und du musst auch nicht vorher ankündigen, wie lange. Du kannst jederzeit am nächsten Tag aufhören.
Genau so habe ich es gemacht: ich habe meinem Arbeitgeber einfach schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht vorhabe, mich auf den vorgeburtliche Mutterschutz zu berufen, sondern weiter zu arbeiten und dies bis auf Widerruf tue.
Ich habe dann bis ET -10 gearbeitet, an dem Tag wurde mein Kind geboren. Ich habe also bis zur Geburt hin durchgearbeitet.
VG
D
- Mutterschutzrecht - Abreitgeber verweigert das Arbeiten im Mutterschutz - Ronica 13.03.24, 14:48
- Re: Mutterschutzrecht - Abreitgeber verweigert das Arbeiten im Mutterschutz - Mome 14.03.24, 6:41
- Re: Mutterschutzrecht - Abreitgeber verweigert das Arbeiten im Mutterschutz - Cpt_Elli 15.03.24, 13:47
- Re: Mutterschutzrecht - Abreitgeber verweigert das Arbeiten im Mutterschutz - Ellert 22.03.24, 18:49
- Das liegt ganz alleine am dir - desireekk 16.03.24, 1:42
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