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Geschrieben von Sille74 am 07.05.2024, 14:05 Uhr

Wahl-O-Mat

Da muss man aber schon auch differenzieren: wenn eine Bedeckung aus wirklich freien Stücken und eigener Entscheidung getragen werden will, ist es schon auch ein Stück weit "Freiheit" (und m.E. vom Grundgesetz gedeckt, wenn nicht sogar geboten), dies auch tun zu dürfen.

Dass es leider eben nicht immer ganz freiwillig zugeht, steht ja auf einem anderen Blatt und ist leider so. Aber ob da ein Verbot das Mittel der Wahl dagegen sein kann

Mkr ksteslieber, die Mädchen sitzen mit Kopftuch im Unterricht, einschl. Sportunterricht, gehen ins Karate (wie z.B. die von mor hier im Forum angesprochenen Mädchen der hießigen afghanischen Familie) etc. als dass sie womöglich - alles schon mitbekommen - zurück in ihre ursprünglichen "Heimatländer" geschickt zu Großeltern oder Onkels/Tanten, aber doch wieder hierher verheiratet werden.

 
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