Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wonach wird das Arbeitslosengeld berechnet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wonach wird das Arbeitslosengeld berechnet

chris456

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Sehr geehrte Frau Bader, seit 01.01.2013 bin ich in einer Bank mit ca.200 Angestellten und Betriebsrat, in der Abteilung Markt-Service-Center (Bereich Zahlungsverkehr)in Vollzeit  beschäftigt.Nach der Geburt meines Sohnes am 13.07.2016 habe ich Elternzeit für 2 Jahre (bis zum 12.07.18) beantragt. In den Antrag habe ich ebenfalls geschrieben, das ich beabsichtigte nach dem 12.Lebensmonat für ca.24-30 Std. in Elternteilzeit zu arbeiten und den notwendigen Antrag fristgerecht stellen werde. Meine Stelle im Zahlungsverkehr wurde nicht neu besetzt, ich vermute aber das diese aufgrund von Unstrukturierungen wegfallen wird. Am 13.04.17 erhalte ich einen Brief meines AG, dass eine stundenweise Beschäftigung während der Elternzeit nicht möglich ist und lediglich eine Vollzeitstelle in meiner Abteilung in einem anderen Bereich (Telefonie) vakant ist und mein erster Arbeitstag somit der 13.07.2018 wäre.... Daraufhin habe ich nun am 15.04.2017 den offiziellen Antrag auf Elternteilzeit vom 15.09.2017 bis 12.07.2018 mit dem Unfang von 30 Std.gestellt und per Einschreiben versendet. Aufgrund des Schreibens vom 13.04.17 gehe ich davon aus, dass mein Antrag auf Elternteilzeit abgelehnt wird. Einen Kintertagespflege Platz haben wir ab dem 01.09.17. Nun zu meinen Fragen: 1. Kann mich der AG ablehnen obwohl ich meine Absicht bereits im Elternzeit Antrag mitgeteilt habe? 2. Kann ein dringender betrieblicher Grund in diesem Fall vorliegen?( AG hat selber zugegeben dass eine Vollzeit stelle im Bereich Telefonie vakant ist. Es handelt sich um die telefonzentrale der bank. Erreichbar von 08:00 bis 18:00 uhr. Die Mitarbeiter arbeiten dort  Schichtweise) 3. Falls ich Klage, kann man davon ausgehen dass der prozess vor dem 15.09.17 abgeschlossen ist? (Hintergrund: wir brauchen mein einkommen ab dem 15.09.17) 4. Falls ich die Ablehnung evtl akzeptiere , bis wann muss ich mich arbeitslos melden? 5. Wonach richtet sich das Arbeitslosengeld während der Elternzeit? Nach meinem Vollzeit Einkommen vor der Elternzeit, nach dem Elterngeld, nach einer Pauschale oder nach dem Einkommen was ich bei 30 Std. erzielt hätte, wenn der AG meinen Elternteilzeit-Antrag nicht abgelehnt hätte ? Fragen über Fragen....tut mir leid das es so lang geworden ist. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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