Hallo Frau Bader,
mein Entbindungstermin ist der 14.8.2012.
Ich gehe also Anfang Juli in Mutterschutz, nun sagen sie bei mir auf Arbeit, dass ich nur Urlaubsanspruch hätte bis zum Geburtstermin (also bis 14.08).
Ich dache eigentlich es würde für den kompletten Mutterschutzzeitraum gelten also dementsprechend bis ca. Mitte Oktober.
Wie verhält sich das????? Können Sie mir da weiter helfen.
Und wie ist es mit der Lohnzahlung????? bekomme ich nur meinen Lohn vom Arbeitgeber bis August 2012 oder auch bis Ende des Mutterschutzes also bis Mitte Oktober 2012???????
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Mela
von
engel_mel
am 05.01.2012, 13:33
Antwort auf:
Wielang / in welchem Zeitraum hab ich Urlaubsanspruch bzw. Lohnanspruch?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Während des Mutterschutzes bekommen Sie MG von KK u Ag.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2012
Antwort auf:
Wielang / in welchem Zeitraum hab ich Urlaubsanspruch bzw. Lohnanspruch?
Bis zum Ende des Mutterschutzes!
Und zwar bis zum tatsächlichen!
Der errechnete Geburtstermin, also geht dein Mutterschutz bis zum 09.10.2012. Kommt dein Kind später, reicht dein Mutterschutz auch länger.
Bis dahin bekommst du dein Mutterschaftsgeld in voller Höhe und hast einen Anspruch auf Urlaub.
Urlaubsanspruch bis Oktober = 10/12 des Jahresurlaubs.
zB 30 Tage Jahresurlaub : 12 = 2,5 Tage pro Monat
2,5 x 10 (Monate) = 25 Tage für 2012
Steht alles im Mutterschutzgesetz...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.01.2012, 15:17