Schneck78
Guten Abend, ich lebe seit fast 4 Jahren vom Kindsvater meiner beiden Kinder getrennt. Er zahlt immer pünktlich den seinerzeit ermittelten Kindesunterhalt, natürlich die zwischenzeitlichen Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle auch. Unser Umgang gestaltet sich auch heute noch als sehr schwierig. Könnte ich wieder einmal sein Einkommen für den Kindesunterhalt überprüfen lassen? Wie oft darf man das eigentlich tun? Was würde passieren, wenn er weniger als damals verdient und die Kinder eine Stufe nach unten rutschen? Diesen Fall möchte ich vermeiden.... Ist es die Aufgabe des Kindsvaters eine Erhöhung seiner Einkünfte anzuzeigen, damit er einen höheren Kindesunterhalt zahlt? Ist eine rückwirkende Nachzahlung des Kindesunterhaltes möglich? Meine letzte Frage ist eher menschlicher Natur: Sollte ich diese Neuberechnung anstreben oder da er immer pünktlich zahlt und um des lieben Friedens willen (u.a. damit nicht wieder der Kindsvater Streit mit mir VOR den Kindern vom Zaun bricht), darauf verzichten? Vielen Dank. Schneck78
Hallo, alle 2 Jahre o bei einer wesentlichen Veränderung. Es kann auch sein, dass es weniger wird (aber dann wäre er ja schon tätig geworden). Er muss es nicht alleine mitteilen, es gilt dann erst ab Aufforderung. Ob Sie verzichten sollten, kann ich nicht beurteilen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ich erhielt seinerzeit die auskunft meiner beistandschaft, dass eine voraussichtliche erhöhung des unterhalts aufgrund von einkommenserhöhung unter 10% nicht ermittelt wird. solltest du eine beistandschaft haben und vermuten, dass sich das einkommen des kv wesentlich erhöht hat, kannst du wohl nachhaken. wenn du keine beistandschaft hast, müsstest du u.u. einen anwalt bemühen und der kostet mehr als du dann als unterhaltsplus verbuchen kannst. schau dir mal die einkommenssprünge der düsseldorfer an, das ist kiki und dafür muss er netto schon ganz schön viel mehr haben. da du dir auch unsicher bist, ob er nicht evtl weniger verdient, was er m.e. sicher kommuniziert hätte, würde ICH keine welle machen.
desireekk
Es gilt als angemessen, die Höhe des Unterhalts regelmäßig alle zwei Jahre überprüfen zu lassen, oder eben wenn er sich voraussichtlich um 10 % ändert. Ich würde zum Jugendamt gehen und das Jugendamt um eine Neuberechnung bitten. Damit ist eine neutrale, dritte Stelle im Spiel und ihr müsst euch da nicht zusammen direkt auseinandersetzen. Auch bei mir hat der KV gemeint es vor den Kindern diskutieren zu müssen, Aber da habe ich direkt freundlich auf das Jugendamt verwiesen und das Gespräch abgebrochen. Gruß D
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für unsere 3 Kinder. Er ist neu verheiratet, ich auch. Jetzt erwartet er ein Baby mit seiner Frau. Für das neue Kind kann er in der Düsseldorfer Tabelle herabgestuft werden. Da die Frau in Elternzeit gehen wird, meint er er könne noch eine Stufe herabgestuft werden, weil er ihr gegenüber auch unterhal ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit 15 Jahren selbständig und leiste Kindesunterhalt (Mindestsatz) an meinen Ex Mann, wo unsere Tochter aktuell lebt. Jetzt ist aktuell mein Auftraggeber weggefallen und ich musste Schulden zur Überbrückung meines eigenen Lebensunterhaltes und den meiner anderen Tochter (4 Jahre) aufnehmen sowie um meine ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie. Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist. Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...
Guten Tag, ich zahle seit Beginn an meiner Ex Frau Kindes-Unterhalt (Mindestunterhalt) und ich habe das immer gerne, weil ich weiß wofür. Unsere 10 jährige Tochter wohnt bei der Mutter. Ich habe mit meiner neuen Frau ein Kind 5 Jahre. Wir haben aktuell keinen Kindergartenplatz und ich habe mich entschieden meine Selbständigk ...
Guten Tag, mein Ehemann und ich wollen und räumlich trennen. Haben 2 gemeinsame Kinder die in meinem Haushalt leben werden. Also ihr Lebensmittelpunkt wäre bei mir im Haushalt. Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt von meinen Mann für meine Kinder? Man liest immer nur von getrennt lebenden Personen aber nie ob sie auch noch verheiratet sein dür ...
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...
Guten Tag, wirkt sich das Einkommen und Vermögen der KM und der Vermögen der Kinder auf den Kindesunterhalt aus, den der KV zahlen muß? Um eine Beistandschaft einzurichten, wird vom Jugendamt nach Einkommen und Vermögen von KM und Kindern gefragt. Warum ist das relevant? Können daraus Kürzungen bei der Einstufung entstehen? Herzlichen Da ...
Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo l ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...
Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug