Erdnuss2015
Hallo. Ich bin heute noch bis Februar in Elternzeit und habe bei meinem AG bereits vor einem halben Jahr schriftlich und mündlich beantragt, dass ich ab Sep 16 in der Elternzeit für 30 Std./Woche wieder arbeiten möchte. Leider hat es sehr lange gedauert, bis ich überhaupt was gehört habe. Nun durfte ich wieder anfangen zu arbeiten. Im letzten Gespräch sagte er mir, alle Ansprüche aus dem alten Vertrag bleiben bestehen, nur die Std und das Gehalt werden angepasst. Nun meine Frage, da ich aufgrund der Krippe nicht Vollzeit arbeiten kann, bis mein Kind in die Kita kommt, soll dann noch mal neu verhandelt werden, wenn ich die Kitazeiten in einigen Jahren weiß. Wie lange habe ich Anspruch auf Teilzeit, wenn diese in der Elternzeit bereits gestartet ist und vorerst so bestehen bleibt? Im Arbeitsvertrag steht leider nix über die Arbeitszeiten oder ähnliches. Nur lauter neue Klauseln, die im alten Vertrag nicht standen. Ich will diesen neuen Vertrag, aber nicht unterschreiben, weil mein Chef sagte, alles bleibt so wie es war, bis auf das angepasste Geld und die Stunden. Was für Möglichkeiten habe ich hier? Ich möchte ungern eine Diskussion deshalb entfachen, will aber mich auch absichern und mich nicht schlechtstellen mit neuen Bedingungen, die vorher nicht für mich galten. Muss ich wegen der Elternzeit und der danach bestehend bleibenden Arbeitszeit von 30 Std einen neuen Vertrag unterschreiben? Vielen DAnk für die Antwort.
Hallo, erst einmal ist der Vertrag befristet auf die Elternzeit. Dann können Sie jedoch erneut Teilzeit beantragen, wenn es bereits in der Elternzeit genehmigt wurde, wird es dem Arbeitgeber schwer fallen, ist jetzt abzulehnen. Dann gibt es die Möglichkeit, den Vertrag grundsätzlich auf Teilzeit zu ändern oder eben auch nur befristet. Liebe Grüße NB
malini
Ja, nach Ende der EZ brauchst du nen neuen TZ- Vertrag, evtl. geht das ja befristet, wenn du später wieder Vollzeit arbeiten willst.
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