Sehr geehrte Frau Bader,
Während meines Mutterschutzes erfolgt ein Besitzerwechsel der Firma in der ich arbeite. Der neue Chef arbeitet bereits jetzt in der Firma als Angestellter.
Wer muss meinen Elternzeitantrag unterschreiben? Der neue oder der alte Chef?
Muss ich sonst noch was beachten?
Vielen Dank schon im Voraus.
Luvi
von
luvi
am 12.12.2012, 08:55
Antwort auf:
Wer muss den Elternzeitantrag unterschreiben
Hallo,
entscheidend ist, wer der Chef ist zur Zeit der Antragstellung. Eigentlich muss den Antrag gar keiner unterschreiben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2012
Antwort auf:
Wer muss den Elternzeitantrag unterschreiben
Hallo
Der der Chef ist, wenn Du es anmeldest.
Davon abgesehen ist es kein Antrag, sondern nur eine Meldung, da es Dein Recht ist Elternzeit zu nehmen und diese nicht verwehrt werden kann.
Ich habe nie eine Bescheinigung bekommen, habe es angemeldet und fertig.
Einzig dann das arbeiten in der Elternzeit nach dem Elterngeld, das sollte man sich bescheinigen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 12.12.2012, 09:12
Antwort auf:
Wer muss den Elternzeitantrag unterschreiben
Ich würde es bei beiden einreichen!
Selbst wenn der alte Chef noch "die Geschäftsführung" inne hat, braucht der neue Chef die Info, dass du weg bist, damit er besser planen kann.
Der Arbeitgeber hat dir die EZ übrigens zu bescheinigen, sagt das BEEG! Viele AG vergessen das, ich würde aber darauf bestehen! Vor allem, wenn ich damit auch Teilzeit in Elternzeit beantrage!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.12.2012, 09:31