luvi
Sehr geehrte Frau Bader, Während meines Mutterschutzes erfolgt ein Besitzerwechsel der Firma in der ich arbeite. Der neue Chef arbeitet bereits jetzt in der Firma als Angestellter. Wer muss meinen Elternzeitantrag unterschreiben? Der neue oder der alte Chef? Muss ich sonst noch was beachten? Vielen Dank schon im Voraus. Luvi
Hallo, entscheidend ist, wer der Chef ist zur Zeit der Antragstellung. Eigentlich muss den Antrag gar keiner unterschreiben. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo Der der Chef ist, wenn Du es anmeldest. Davon abgesehen ist es kein Antrag, sondern nur eine Meldung, da es Dein Recht ist Elternzeit zu nehmen und diese nicht verwehrt werden kann. Ich habe nie eine Bescheinigung bekommen, habe es angemeldet und fertig. Einzig dann das arbeiten in der Elternzeit nach dem Elterngeld, das sollte man sich bescheinigen lassen.
SumSum076
Ich würde es bei beiden einreichen! Selbst wenn der alte Chef noch "die Geschäftsführung" inne hat, braucht der neue Chef die Info, dass du weg bist, damit er besser planen kann. Der Arbeitgeber hat dir die EZ übrigens zu bescheinigen, sagt das BEEG! Viele AG vergessen das, ich würde aber darauf bestehen! Vor allem, wenn ich damit auch Teilzeit in Elternzeit beantrage! Gruß Sabine
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