Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft während Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber sind leider einige Fragen aufgetaucht, die ich verzweifelt versuche beantwortet zu bekommen.
Anbei eine möglichst kurze Beschreibung der Daten:
-TZ-Beschäftigung in EZ von Kind 1 bei AG 2 (Zustimmung von AG1 liegt vor).
-Erneute Schwangerschaft während EZ Kind 1.
-vergleichbares Gehalt bei TZ bei AG2
-TZ-Vertrag läuft vor Ende EZ Kind 1 und nach MuSchu Kind2 aus
-EZ von Kind 1 würde zum MuSchu-Beginn von Kind2 unterbrochen werden
Können Sie mir bitte bei der Beantwortung der folgenden Fragen behilflich sein?
1) Welcher Arbeitgeber müsste bei der o.g. Konstallation den AG-Zuschußanteil zum MuSchuGeld bezahlen?
2) Müssen dann beide Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt werden? (beide AG sind bereits über den voraussichtlichen ET informiert worden).
3) Wenn beide AG über die Unterbrechung der EZ von Kind1 informiert werden müssen, welche Fristen müssten dann bei beiden AG eingehalten werden?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
von
Mamamaja
am 30.03.2016, 18:00
Antwort auf:
Welcher AG zahlt MuSch-Zuschuß bei erneuter Schwangerschaft in TZ?
Hallo,
Sie beenden die EZ bei AG 1 und damit lebt der alte Vertrag wieder auf - Sie bekommen also von AG 1 MG.
Der vertrag bei AG 2 wird auf die EZ befriet sein u endet - ohne MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2016
Antwort auf:
Welcher AG zahlt MuSch-Zuschuß bei erneuter Schwangerschaft in TZ?
Ganz einfach. Du beendest ja die Elternzeit bei AG 1 zum neuen Mutterschutz.
Daher lebt der Vollzeitvertrag auf und AG 2 ist auf die Elternzeit begrenzt, endet also automatisch. Oder steht ein Enddatum drin ? Dann vorher auflösen zum Tag vor neuem Mutterschutz oder kündigen.
AG1 zahlt dann den Zuschuss in Vollzeithöhe. Beziehungsweise bekommt er das auch von der Krankenkasse wieder.
Allerdings solltest Du Dich fragen ob AG2 nicht langfristig die bessere Wahl ist, wenn Du da in TZ das verdienst, was Du bei AG1 in Vollzeit hast.
So hatte ich das zumindest verstanden.
Willst Du denn mit dann zwei Kindern wieder Vollzeit arbeiten bei AG1 irgendwann ?
Wenn nicht würde ich mich mal mit AG 2 unterhalten ob die Dich unbefristet übernehmen und Du nach der Elternzeit da zurückkehren kannst.
Dann wäre AG1 zu kündigen 3 Monate vor Ende der Elternzeit.
Gleicher oder fast gleicher Lohn bei weniger Stunden, das klagt doch super.
von
Sternenschnuppe
am 30.03.2016, 20:49
Antwort auf:
Welcher AG zahlt MuSch-Zuschuß bei erneuter Schwangerschaft in TZ?
Hallo Sternenschnuppe,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sicherlich klingt das Angebot von AG2 verlockend, aber nach einigen Enttäuschungen mit Arbeitgebern bin ich –sagen wir - realistisch geworden. Ich gehe stark davon aus, dass ein erneuter Vertrag bei AG2 nicht so vorteilhaft für mich ausfallen würde. Die brauchten gerade zu einer auch für mich passenden Zeit jemanden mit genau meiner Qualifikation- insofern hatte man auch eine entsprechende Verhandlungsposition. Ich bin mir nicht sicher, dass dies immer so sein wird. Von daher sage ich mir: Lieber den Spatz in der Hand…
Im Arbeitsvertrag von AG2 steht ein Enddatum drinnen. Leider ist es mit einer Auflösung des befristeten Arbeitsverhältnisses bei AG2 schon zu spät, so dass ich zum Zeitpunkt des Mutterschutzes von Kind 2 auf jeden Fall quasi 2 AG haben werde.
Daher meine Frage, welcher AG denn dann zahlt.
Ist es denn mit diesem AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld wirklich so, dass sich der AG dieses Geld immer von der Krankenkasse zurückholen kann? Dann wäre es ja nur für einen der AG ein etwas höherer Verwaltungsaufwand oder?
Viele Grüße
von
Mamamaja
am 31.03.2016, 10:21
Antwort auf:
Welcher AG zahlt MuSch-Zuschuß bei erneuter Schwangerschaft in TZ?
Einen Auflösungsvertrag kann man zu sofort machen, da gibt es keine Fristen.
Sowohl bei AG1 als auch 2.
Wann beginnt denn der Mutterschutz ?
Verwaltungsaufwand? Das ist der Job der Personalabteilung, da musst Du Dir keine Gedanken drum machen. Umlage 2. da zahlen sie ein, melden das und bekommen es ersetzt was sie Dir zahlen. Sozusagen ein Versicherungsfall für die.
Du musst ja eh das Gespräch mit AG 2 sprechen, spreche es an wie gern Du da arbeitest, ob es eine Möglichkeit gibt ganz zu bleiben, ab wann Du wieder arbeiten kannst von Deiner Seite aus.....
Mehr als nein sagen können sie doch nicht.
Sagen sie nein bleibst Du bei AG1.
Stimmen Sie zu schnappst Du Dir die Taube auf dem Dach :-)
Du hast doch nix zu verlieren.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2016, 10:35