Hallo Frau Bader, ich bin in der 6 SSW und habe ein Beschäftigungsverbot für mein Angestelltenverhältnis. Seit Juli 2013 übe ich gleichzeitig eine freiberufliche Tätigkeit aus. Da mein Gyn mir die freiberufliche Tätigkeit während der SS schrifltlich erlaubt hat, bin ich hier weiterhin tätig. Nun frage ich mich, inwieweit meine freiberufliche Tätigkeit Auswirkungen auf die mir zustehenden Gelder hat. Durch meine freiberufliche Tätigkeit habe ich noch keinerlei Gewinn erzielen können. Da ich in der Existenzgründungsphase bin, habe ich bisher mehr ausgegeben als eingenommen. Nun meine Fragen: 1. Wie wirken sich meine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit auf das Geld im Mutterschutz aus? Wie wird dies berechnet? 2. Das Elterngeld beläuft sich in der Regel auf 65% des Einkommens aus dem nichtselbständigem Arbeitsverhältnis. Wie ist es aber, wenn ich aus der freiberuflichen Tätigkeit Geld eingenommen habe (wir reden hier von höchstens 500€ im Jahr)? Wird dieses Geld von meinem Grundgehalt abgezogen und davon dann 65% berechnet? 3. Habe ich mehr Gelder zur Verfügung, wenn ich meine freiberufliche Tätigkeit einschränke und somit weniger daraus verdiene? Haben sie ggfs Literaturempfehlungen, wo ich mich über Gelder in Kombination mit freiberuflicher Tätigkeit und Angestelltenverhältnis erkundigen kann? Vielen Dank im Voraus.
von simsalasini am 29.07.2014, 10:51