Liebe Frau Bader, mein 1. Elternzeitjahr endet in Kürze und ich möchte danach wieder in Teilzeit (ca. 70%) zurück in meinen Job kehren. Mein Arbeitgeber bietet mir nun, entgegen vorheriger Absprachen und einer Vertretungsregelung, die meine Rückkehr in denselben Job vorsah, nun in meinen Augen keine gleichwertige Position an. Der Job wäre im gleichen Bereich, aber einem anderem Team und eher eine organisatorische statt wie bisher inhaltliche Aufgabe. Auch würde ich nicht mehr, wie bisher, eigenständig fachlich ein Team steuern. Darauf hin habe ich mir überlegt, dass ich gerne meine Elternzeit ein Jahr verlängern möchte und innerhalb dieser Teilzeit arbeiten würde, wozu mein Arbeitgeber grundsätzlich zugestimmt hat. Dafür soll aber nun ein "Versetzungsvertrag" erstellt werden, in dem die reduzierten Stunden etc festgehalten werden. Dies kommt mir doch sehr seltsam vor, denn ich wechsele ja dann nur die Position aber nicht den Bereich. Und nach Ablauf des 2. Elternzeitjahres hätte ich ja grundsätzlich wieder den Anspruch auf einen gleichwertigen Job und ggf. auch wieder in Vollzeit. Damit müsste man bisheriger Vertrag doch eigentlich weiterhin gelten, oder!? Was wäre Ihr Rat, wie eine solche, (temporäre) Veränderung von Job/Arbeitszeit festgehalten werden sollte? In meinem bisherigen Vertrag wird mein Job eh nur als "Mitarbeiter im Bereich X" benannt, da bei meinem Einstieg gewollt keine Titel in dem Bereich gelebt werden sollten. Auch das würde ja also weiterhin zutreffen. Vielen Dank!
von saschm12 am 17.06.2019, 23:33