Hallo, Meine Kind wurde Anfang Januar 2014 geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit beantragt, seit Januar 2015 habe ich TZ gearbeitet. Eigentlich wollte ich ab Januar 2016 wieder Vollzeit arbeiten. Jetzt bin ich wieder schwanger . Mein Mutterschutz beginnt Mitte Februar 2016. Für 1,5 Monate und hochschwanger möchte ich nicht in die Vollzeitarbeit zurückkehren, müsste also die Elternzeit verlängern. Dabei hoffe ich dass es möglich ist, das Mutterschaftsgeld nach meinem Vollzeitvertrag zu erhalten, was ja bei Vorzeitiger Beendigung der Elternzeit normalerweise möglich ist. Ich möchte keinesfalls einen Formfehler machen Wie gestalte ich das jetzt am besten in meinem Fall? 1.Elternzeit bis zum Mutterschutz beantragen, also für 1,5 Monate 2. Elternzeit für einen längeren Zeitraum beantragen und vorzeitig beenden Mit freundlichen Grüßen grisabella
von Grisabella am 23.10.2015, 21:08