Sehr geehrte Frau Bader, sehr erfreulich, dass sie nach Jahren immer noch aktiv sind. Ich hätte eine sehr aktuelle Frage an Sie. Kindesmutter und ich haben eine Vereinbarung vorm Gericht getroffen, wo festgelegt wurde, dass das gemeinsame Kind jeden Freitag-Samstag bei mir ist. Es wurde zusätzlich vereinbart, dass ich mit ihm (Sohn - Noel) von 21.08. bis 28.08 in den Ferienzeiten (1Woche im ganzen Jahr) Urlaub (eingeschränkt, die Zeit verbringen) machen darf. Jetzt kommt die KM damit, dass durch diese Vereinbarung der normale Umgang "flach fällt" (ihre Worte). Die Elternberatung nahm nur 1 Std Zeit für uns, und die reichte leider nicht aus, dieses Thema auch zu besprechen. Stimmt es so? Hat die KM Recht, wenn eine "zusätzliche" Ferienumgang vereinbart wird, verfällt einfach der normale Umgang? Hier reden wir über 7 gemeinsame Tage, wovon dann 4 als normaler Umgang sowieso uns zustehen würden. :( Bin ziemlich enttäuscht von diese Aussage von der KM. Es wäre sehr hilfreich, wenn ich von Ihnen die Richtlinien erklärt bekommen könnte. MfG Andreas F.
von AndyWolf am 02.08.2016, 18:29