Hallo Frau Bader, ich arbeite seit 01.02.2017 in Teilzeit während meiner Elternzeit und habe noch einen Resturlaubsanspruch über 8 Tage, der aus meiner Mutterschutzzeit Januar bis März 2016 resultiert. Ich war der Meinung, dass dieser Urlaub nach dem Mutterschutzgesetz nicht verfällt und ich ihn noch nach der Elternzeit nehmen kann. Aber wie ist es, wenn ich Teilzeit arbeite? Laut meinem Arbeitgeber ist dieser Anspruch zum 31.03.2017 verfallen, da es Resturlaub aus 2016 ist und ich ihn durch meine Teilzeittätigkeit hätte nehmen können. Ich wurde aber nicht darauf hingewiesen, dass er verfallen wird. Können Sie mir sagen, wann ein Resturlaubsanspruch aus Mutterschutzzeit verfällt, wenn ich in Teilzeit während Elternzeit arbeite? Im Mutterschutzgesetz finde ich dazu leider nichts konkretes. Vielen Dank, liebe Grüße
von matiddy am 04.07.2017, 21:20