Frage:
Vater beantragt elterliche Sorge
Sehr geehrte Frau Bader,
der leibl Vater meiner Tochter hat gemeinsame Sorge eingereicht. Ich wollte mich bei Ihnen erkundigen, welche Konsequenzen das bedeutet.
Zueinander haben beide ein eher kühles Verhältnis zueinander. Die 14tägigen Samstage sind nicht gerade beliebt bei unserer Tochter. Sie hat furchtbar geweint, als er es ihr sagte. Sie wird 11 Jahre alt. Sie selbst möchte das nicht, weil er sich sonst nie für ihr Leben interessiert, keine Anrufe zum Geburtstag, keine Besuche im Krankenhaus etc. Ich selbst sehe es nicht so problematisch und möchte einfach wissen, was sich für uns ändern würde!
Was ist, wenn sie nicht mit ihm in den Urlaub möchte? Oder mehr Zeit als nur den 14tägigen Samstag mit ihm verbringen will? Sie möchte auch keine Ferien bei ihm verbringen und fordert dies strikt und sehr eindeutig! Kann sie bei gemeinsamer elterlicher Sorge dazu gezwungen werden oder zählt immer der Wille des Kindes vorrangig.
Beide hatten noch nie ein gutes Miteinander, obwohl ich mich stets bemühte, ein gutes Verhältnis auszubauen.
Über ihre Anwort würde ich mich sehr freuen!
LG
von
Colien07022004
am 13.12.2014, 19:23
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
Hallo,
Sie verwechseln Umgangsrecht und elterl. Sorge.
Umgangsrecht: Besuchsrecht, hat er auf jeden Fall
Elterl. Sorge: Hat er einen Anspruch drauf, wenn nichts wesentliches dagegen spricht.
Wenn Ihnen was passieren würde, würde er das Kind bekommen.
Ihre Aufgabe ist es also, das Kind positiv zu stimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2014
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
Eine Frage noch dazu!
Sollte der Vater das gemeinsame Sorgerecht erhalten, was passiert, falls ich sterbe (ich bin leider nicht gesund)?
Unsere Tochter lebt seit 7 Jahren mit ihrem "Stief"vater zusammen. Beide lieben sich sehr, es ist ein inniges Tochter-Vater Verhältnis und er ist ihr sozialer Papa. Ihre kleine Schwester komplementiert unsere Familie.
Würde ein Gericht sie in unser Familie belassen, weil es ihrem Wohl dient, weil sie es auch nicht anders wöllte?
Die Entfernung zum leibl. Vater beträgt knapp 150km und hier bei uns geht sie auf eine besondere künstlerische Schule.
LG und danke
von
Colien07022004
am 13.12.2014, 22:04
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
hi,
das GSR ändert nichts, aber auch gar nichts am Umgang. Er kann dadurch mitentscheiden, wo sie auf die weiterführende Schule geht, muss beim Pass und beim Bankkonto unterschreiben und das war es dann auch. Mehr ändert sich nicht.
Auch, wenn du sterben solltest ist es unerheblich, ob er SR hat oder nicht.
floe
von
la-floe
am 14.12.2014, 10:09
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
Das beruhigt mich...
Ich persönlich habe nichts dagegen, möchte einfach nur, dass meine Tochter bei ihrer Schwester und bei ihrem Papa leben kann, sollte ich sterben. Denn er kümmert sich seit 7 Jahren wie ein "echter" Vater um sie und liebt sie über alles. Es sind halt so Eckpunkte, bei denen ich mir unsicher bin.
Vielen dank!
von
Colien07022004
am 14.12.2014, 10:18
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
Ich will dich ja echt nicht verunsichern, aber wenn Du stirbst, hat der leibliche Vater eh das alleinige Sorgerecht - egal ob er es vorher hatte oder nicht. Ausser ein gericht entscheidet da anders, was eher nicht zu erwarten ist.
Willst du das verhindern, heißt es der "Stiefvater" müsste adoptieren, was eh nur mit Zustimmung des leiblichen geht oder eben auch notfalls über Gericht. Das jedenfalls ist mein Wissensstand.
Mitglied inaktiv - 14.12.2014, 15:08
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
Hallo,
der leibl Vater spielt aber in ihrem Leben keine Rolle und hat sich nie um einen guten Umgang bemüht, er findet statt aber ist eher kühl... Ist auch gut so, dass der Umgang stattfindet, ist ja schließlich der Papa!
Aber, sie lebt seit 8 Jahren mit meinem Mann zusammen, hat eine Schwester und geht hier zur Schule. Es wäre eine furchtbare Sache, wenn sie 150km zu ihren Vater gehen und ihre Kernfamilie verlassen müsste, in der sie aufgewachsen ist... Dient soetwas dem Kindeswohl? Zumal sie auf eine ganztägige Ballettschule geht und es ihr Leben ist, dort zu tanzen?
Ich hoffe, dass dt. Gerichte eine 11jährige anhören und in ihrem Interesse entscheiden anstatt sie aus der Familie zu reißen, weil jemand denkt, er hätte einen Anspruch drauf!
LG
von
Colien07022004
am 14.12.2014, 15:14
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
hi,
das kann vorher niemand beurtleilen, wo das Kind hingeht, Geschwister sind schon ein starkes Argument. Sorgerecht oder nicht ist da aber völlig egal.
floe
von
la-floe
am 14.12.2014, 15:39
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
Normalerweise geht das Kind an den naechsten Blutsverwandten und das ist eindeutig der Vater. Ausser es liegen gute Gruende dagegen vor - diese kann die Verstorbene vorsorglich schriftlich bspw. beim Jugendamt hinterlegen. Gedankenlesen kann ja kein Jugendamt oder Familiengericht.
von
Pamo
am 14.12.2014, 17:47
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
Hallo,
dass werde ich testamentarisch festhalten. Es gibt einen § der ein nichtleiblichrs Kind beim Stiefvater beläst. Es nennt sich
Verbleibensanordnung für Bezugspersonen und darin wird geregelt, dass das Kindeswohl über der elterlichen Sorge steht und ein Kind nicht von seiner Kernfamilie getrennt werden darf.
Leider habe ich aber kein Fallbeispiel gefunden.
Versteht mich nicht falsch, unsere Tochter soll unbedingt Kontakt zum leibl Vater haben, es ist einer der engsten Verwandten überhaupt. Aber sie lebt seit Geburt ohne ihn, vor 8 Jahren sind wir zusammengezogen, vor 7 haben wir geheiratet, vor 4 Jahren kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt und komplementierte die Familie. Es wäre für Sie furchtbar, so eine Trennung zu überstehen, denn leiblich oder nicht, entscheident ist die Liebe und Fürsorge zueinander.
Aber ich habe eben null Ahnung! Is ja auch nicht so, dass ich in nächster Zeit sterben möchte :-) aber man macht sich so seine Gedanken!
Danke Mädels für die vielen Tipps!
von
Colien07022004
am 14.12.2014, 18:33
Antwort auf:
Vater beantragt elterliche Sorge
Elterl. Sorge heißt, dass er bei allen wesentlichen Dingen mit entscheiden darf
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2014