Hallo, da mich unser Lohnbüro schon öfter übers Ohr hauen hat wollen, wende ich mich lieber an Sie. So kann ich auf eventuelle Fehler gleich hinweisen. Ich arbeite als Erzieherin. Es dreht sich um meinen Urlaubsanspruch. Also auf normalen Bezahlten Urlaub (30Tage/Jahr). Ende November 2014 wurde ich schwanger. Damals hatte ich noch 8 Tage Urlaub oder so übrig vom Jahr 2014. Ich war dann ab 1.Dezember 2014 schwangerschaftsbedingt Krank geschrieben bis Mitte Januar 2015. Anschließend bin ich einen Tag arbeiten gegangen ,jedoch ging es mir so schlecht ,dass ich dann ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Am 8.8. ist errechneter Geburtstermin ,also ich befinde mich quasi jetzt seit fast 6 Wochen im Mutterschutz. Anschließend an die Geburt die 8 Wochen Mutterschutz und 1,5 Jahre Elternzeit. Mein Freund ist der Meinung ,dass mir der Resturlaub von 2015 bzw während meiner Krankschreibung bis Januar 2015 ausstehende Urlaubstage im Anschluss an die Elternzeit noch nehmen kann,da dieser nicht verfällt. Außerdem ist er der Meinung ,dass mir anteilig mein Urlaub von 2015 bis zum Mutterschutz auch noch zusteht ,trotz des Beschäftigungsverbotes. Können Sie mir eventuell aus meiner Schilderung sagen, für welche Zeiträume mir tatsächlich noch Urlaub zustehen würde? Oder ob jeglicher Urlaub aus der Zeit des Verbotes verfällt? Vielen, lieben Dank vorweg und Liebe Grüße
von Emmacat am 02.08.2015, 20:04