Ich weiß das man mir 1/12 Urlaub in meiner Elternzeit kürzen kann, jetzt meine frage, das Feiertage berücksichtigt werden müssen,was ist damit gemeint?
ist damit gemeint wenn ich seit März in Elternzeit bin und im Oktober ein Feiertag ist das ich dann im Oktober Urlaubsanspruch trotz Elternzeit habe?
lieben Gruß
von
Arnhold
am 21.11.2016, 22:05
Antwort auf:
Urlaubsanspruch in der Elternzeit
Hallo,
nein, Sie haben Anspruch auf Urlaub für jeden Monat, in dem Sie nicht vollständig in EZ waren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2016
Antwort auf:
Urlaubsanspruch in der Elternzeit
Wo hast du da was mit Feiertagen gelesen? Das ist irrelevant. Für jeden Monat, den du komplett in EZ bist, wird dir 1/12 vom Jahresurlaub abgezogen, egal ob da ein Feiertag ist oder nicht.
von
malini
am 21.11.2016, 23:10