unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

Hallo Frau Bader Die letzten 4 Jahre dachte ich ein gutes Arbeitsverhältnis zu meinem Chef zu haben. Oft haben wir freundschaftlich zusammen gesessen und haben gelacht. Nachdem ich wusste das ich schwanger bin und sofort ein Berufsverbot erhalten habe, hat mein Chef mir ein schreiben hin gelegt was ich unterschreiben müsste. Es würde um meinen Urlaub nach der Schwangerschaft gehen. Da ich ein BV habe, würde mir der Urlaub auch nicht zu stehen weil ich ja schließlich nicht arbeiten bin und damit genug Urlaub hätte. Ich sollte ihm wie vieles andere auch unterschreiben dass er mich darüber aufgeklärt hat. Voller Aufregung, Übelkeit und überforderung habe ich das Schreiben dann unterschrieben und zu spät bemerkt, dass da steht das ich darauf verzichte. Mein Chef ist danach sofort in sein Büro gegangen und ist seitdem nicht mehr zu sprechen wenn ich anrufe oder dort bin. Habe mich jetzt etwas mit dem Thema im Internet auseinander gesetzt und habe erfahren, dass der Urlaub mir sehr wohl zu gestanden hätte. Jetzt ist meine Frage ob ich nach meiner Unterschrift noch irgendeine Chance habe meinen Urlaub doch zu bekommen?

von kathi2017 am 21.03.2017, 02:45



Antwort auf: unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

Hallo, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Und auch nicht seriös bewerten, ohne den genauen Wortlaut zu sehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2017



Antwort auf: unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

Vor "Aufregung, Übelkeit, Überforderung" kann man nicht mehr lesen, aber ist auf der Arbeit? Dann verbarrikadiert sich der Chef, weil er dir ein paar Urlaubstage unrechtmäßig abgeluchst hat? Klingt für mich doch etwas übertrieben und ich frage mich, warum viele in diesem Forum irgendwas konstruieren müssen, anstatt einfach direkt ihre eigentliche Frage zu stellen. Es ist doch eh anonym und wenn ehrliche Infos fehlen, nützen dir die Antworten auch nichts. Vielleicht wusste dein Chef es nicht besser? Hattest du den Urlaub bereits beantragt (dann wäre das nämlich so korrekt)? Wenn ich den Chef tatsächlich nicht mehr erreiche (und sorry, der wird sich wohl kaum in der Firma vor dir verstecken), dann rufe ich beim Personalbüro an, oder Chef- Chef, oder mache es schriftlich.

von Tini_79 am 21.03.2017, 05:37



Antwort auf: unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

Du hast ein Beschäftigungsverbot, bist aber trotzdem im Büro arbeiten? Oder wie ist dein Text zu verstehen? In welcher Phase der Schwangerschaft befindest du dich jetzt? Und wer hat das BV erteilt? Es steht dir ja Erholungsurlaub zu, und Zeiten des BV gelten wie Beschäftigungszeiten. Wenn dir der AG den Urlaub in die BV-Zeiten einrechnet, dann darf er diese Urlaubszeiten auch nicht bezüglich der Lohnfortzahlung mit der Umlagekasse abrechnen. Das wäre ja sonst Betrug an der Umlagekasse. Du kannst also das Thema ansprechen: wann wurde der Erholungsurlaub gewährt, und wie wurde das abgerechnet. In der Lohnabrechnung steht während des BV: "Mutterschutzlohn", und während Urlaub muss dort der normale Lohn stehen.

Mitglied inaktiv - 21.03.2017, 08:26



Antwort auf: unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

Entschuldigung, zu erst einmal kann ich natürlich lesen. Nein ich bin nicht arbeiten aber wollte an dem Tag ein paar private Sachen holen und mein BV abgeben was mir vom meinem Frauenarzt ausgestellt wurde. Ich befinde mich gerade in meiner 16 Schwangerschaftswoche. Irgendetwas konstruiert habe ich auch nicht. Ich habe es so geschrieben wie es gewesen ist und da ich überhaupt keine Ahnung habe und auch im Internet nicht wirklich schlau wurde, und sonst nicht wusste an wen ich mich wenden kann dachte ich ich schreib es einfach mal hier her. Urlaub habe ich noch keinen für dieses Jahr beantragt. Und meinen Chef einen Brief zu schreiben wenn ich nicht weiß ob ich im Recht bin und mir der Urlaub zusteht wollte ich jetzt auch nicht sondern mich erst mal Informieren. Da ich ja dummerweise sein schreiben unterschrieben habe. Es war ja auch nur eine Frage weil ich ihm bei seinem jetzigen Verhalten nichts schenken wollte. Ich weiß nicht genau was Sie mit ehrliche Infos meinen. Ich bedanke mich trotzdem für die Antworten und werde dann jetzt mal versuchen beim personalbüro anzurufen.

von kathi2017 am 21.03.2017, 11:33



Antwort auf: unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

Wenn das BV vom Frauenarzt war und wegen körperlicher Beschwerden, nicht wegen der Arbeitsbedingungen ausgestellt wurde, dann bleibt der Urlaub bis nach der Mutterschutzfrist oder nach der Elternzeit erhalten. Ich gehe davon aus, dass das BV bis zur Mutterschutzfrist geht? Dann kannst du mal den Chef oder die Personalabteilung drauf hinweisen, dass wenn der Urlaub während des BVs als genommen gilt, dann das Gehalt auch entsprechend in der Lohnabrechnung erscheinen muss: - in der Urlaubszeit normales Gehalt, vom AG, ohne Erstattung durch die U2 - im übrigen BV gibt es "Mutterschutzlohn", der von der U2 zurück erstattet wird. Dann läuft es darauf hinaus, dass der AG keine finanziellen Vorteile hat, wenn er dir den Urlaub "reindrückt". Vielleicht überlegt er es sich dann nochmal.

Mitglied inaktiv - 21.03.2017, 12:02



Antwort auf: unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

Zitat: Ich sollte ihm wie vieles andere auch unterschreiben dass er mich darüber aufgeklärt hat. Wenn es nur um den Urlaub ging, was war dann das das "vieles andere"? Nicht das die TE auch noch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.

Mitglied inaktiv - 21.03.2017, 15:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Vertragsänderung in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlänge...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...


Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Guten Abend, ich arbeite zurzeit im Gruppendienst der Jugendhilfe in Teilzeit (während meiner Elternzeit) Meine Elternzeit endet am 28.06.24. mein Zusatzvertrag für die Teilzeit endet am 31.07.24. Danach greift mein ursprünglicher Vollzeitvertrag mit Schichtarbeit. Nun denken wir über ein zweites Kind nach. Jedoch habe ich Bedenken, dass ich...