Unterschied Bescheinigung und Urkunde? § 31 Abs. 3 PStV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterschied Bescheinigung und Urkunde? § 31 Abs. 3 PStV

Seit 15.05.13 gibt es die Möglichkeit sich die Geburt seines Sternenkindes schriftlich vom Standesamt geben zu lassen. Nun ist für mich die Frage: Ist die rein rechtlich gesehen eine Bescheinigung, so wie es darauf steht, oder ist es eine Urkunde, wie viele sagen, oder ist es eine beurkundete Bescheinigung (was ich vorher noch nie gehört habe). Mich interessiert der korrekte rechtliche Begriff und was ist der Unterschied zwischen den drei Begriffen. Ich möchte für meine 2 Sternenkinder das "Papier" jetzt beantragen. Danke für die Antwort. LG Mahira

von Mahira am 31.03.2014, 12:53



Antwort auf: Unterschied Bescheinigung und Urkunde? § 31 Abs. 3 PStV

Hallo, es tut mir sehr leid, was Ihnen passiert ist. Eine Urkunde ist etwas, was anhand von nachweisbaren Fakten erstellt und später amtlich verwendet wird. Eine Bescheinigung ist demgegenüber ein weniger- man bekommt ja auch keinen "richtigen" Auszug aus dem Stammbuch, den man später in irgendeiner Weise verwenden kann. Es eigentlich mehr symbolhaft - aber ich finde es eine schöne Sache (wer entscheidet, dass ein Kind unter 500 g eine Fehlgeburt ist? Wieso "Fehl"? Es ist doch genauso ein Mensch und wird geliebt). Lesen Sie auch hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1244381869 Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



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