Hallo Frau Bader! Vielleicht können Sie mir helfen!? :) Mein Mann befindet sich in der Privatinsolvenz. Wir haben gerade unser zweites gemeinsames Kind bekommen, mein Mann hat noch eine Tochter aus einer früheren Beziehung. Ich beziehe aktuell Elterngeld in Höhe von 660€. Nach der Geburt unseres ersten Kindes 2012 wurde ich als unterhaltsberechtigte Person (Elterngeld 765€) bei der PI meines Mannes berücksichtigt. Nach der aktuellen Geburt soll ich, aufgrund meines ,,Einkommens'' (Elterngeld), nicht berücksichtigt werden. Ist dies richtig? Uns wieso wurde ich dann 2012 berücksichtigt? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße
von LS205 am 29.12.2015, 23:08