Umgangs-/Besuchsrecht, Beteiligung an Kosten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangs-/Besuchsrecht, Beteiligung an Kosten

Nochmals Hallo Frau Bader, mein Mann ist in zweiter Ehe mit mir verheiratet und hat aus erster Ehe zwei Kinder (9 und 10 Jahre alt), die bei Ihrer Mutter ca. 500km weit weg von uns leben und für die er von Anfang an regelmäßig und in voller Höhe Unterhalt zahlt. Inzwischen haben auch wir einen einjährigen Sohn. Gerichtlich wurden die Besuche bei der Trennung auf jeden ersten Sa im Monat festgelegt, wobei die Kinder da noch sehr klein (2 und 3) waren. Inzwischen hat sich die Regelung in Absprache mit der Exfrau meines Mannes mehrfach geändert. Wir haben nur noch aller 2 Monate Besuche gemacht und die Kinder zu Ostern und im Sommer je eine Woche zu uns geholt. Für dieses Jahr haben wir insgesamt ca. 30 Besuchstage auf mehrere Ferienzeiten verteilt angeboten und zur Hälfte auch bestätigt bekommen. Bisher haben wir sämtliche Fahrt- und Unterkunftskosten selbst getragen, ganz zu schweigen von der Belastung regelmäßig solche Strecken zu fahren (am Anfang waren es sogar ca. 1000km einfache Strecke!). Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen uns die Kinder einen Teil der Strecke zu den Ferienbesuchen entgegengebracht wurden. Nun zum eigentlichen Problem. Die Exfrau meines Mannes hat uns nun schon mehrfach kurzfristig (ein bis drei Wochen vor den geplanten Ferienbesuchen) aus fadenscheinigen Gründen abgesagt. Die Kinder waren dieses Jahr Ostern das letzte Mal für eine Woche da, und der Sommerbesuch wurde wiederrum kurz vorher abgesagt, mit der Begründung "die Kinder wollen nicht". Wir haben gebeten, nochmal mit den Kindern zu sprechen und einen Ausweichtermin angeboten. Als Antwort kam, dass die Kinder uns nicht besuchen wollen, aber mein Mann gern die Woche dort in der Nähe verbringen könnte. Es ist sehr schwer mit nur einem Gehalt plus Elterngeld und nur Urlaubsanspruch für eine Person zwei Familien zu bedienen, weswegen wir bemüht sind, das alles zu verbinden. Und nun meine Fragen. Inwiefern ist die Mutter der Kinder verpflichtet uns die Besuche zu ermöglichen und die Kinder dahingehend zu beeinflussen, dass sie diese auch wahrnehmen möchten? Ich habe das Gefühl, dass dort genau das Gegenteil geschieht. Wie weit muss sie sich an den Kosten für stattfindende Besuche hier oder dort beteiligen? Und inwiefern hat mein Sohn als Halbbruder der beiden großen ein Umgangsrecht und wie kann ich das als seine Mutter durchsetzten? Aussage der Exfrau: "Es interessiert mich nicht im geringsten was ein mir fremdes Kind in einer fremden Stadt für Rechte hat!" Herzlichen Dank schonmal im Voraus!

Mitglied inaktiv - 06.08.2011, 22:02



Antwort auf: Umgangs-/Besuchsrecht, Beteiligung an Kosten

Hallo, ich würde das gerichtl. klären lassen. Die Mutter hat die KInder so zu beeinflussen. dass sie wollen müssen (O-Ton ein Richter hier) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2011



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