Muss der Kindsvater Kindergarten kosten übernehmen für sein 1. Jährigen Sohn?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss der Kindsvater Kindergarten kosten übernehmen für sein 1. Jährigen Sohn?

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage an Sie. Ich habe im März 2020 mein Sohn bekommen. Meine Elternzeit beträgt 14 Monate, da ich alleinerziehend bin. Der KV hat die Vaterschaft angenommen und zahlt auch Unterhalt. Mein Sohn geht ab April 2021 in die Kita, da ich ab Anfang Mai wieder arbeiten muss. Der KV erhält ungefähr 1580 Euro Gehalt. Muss der KV die Hälfte der KITA Gebühren mitbezahlen? Und falls ja werden dann die Kita kosten auf unser gemeinsamen Einkommen errechnet oder müsste er nur die Hälfte zu meiner errechneten Kita Kosten was dazu geben? Wir leben nicht zusammen in ein Haushalt und sind auch nicht in einer Beziehung. Ich hoffe Sie können mir folgen. Ich wünsche noch einen schönen Abend und viel Gesundheit in dieser Zeit. LG.

von DieEiskönigin am 16.12.2020, 20:27



Antwort auf: Muss der Kindsvater Kindergarten kosten übernehmen für sein 1. Jährigen Sohn?

Hallo, das heißt Mehrbedarf und ist gesondert zusätzlich zu dem Unterhalt zu ermitteln. Es wird dann nach dem Einkommen der Eltern gequotelt, der Freibetrag beträgt 1100 €. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2020



Antwort auf: Muss der Kindsvater Kindergarten kosten übernehmen für sein 1. Jährigen Sohn?

Hallo, Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht hilft Dir das aber auch: hier (Bayern) übernimmt/bezuschusst das Jugendamt die Kita-Gebühren bei Familien mit geringem Einkommen. LG luvi

von luvi am 16.12.2020, 21:58



Antwort auf: Muss der Kindsvater Kindergarten kosten übernehmen für sein 1. Jährigen Sohn?

Vielen lieben Dank für die schnelle Antworten. Liebe Grüße :)

von DieEiskönigin am 17.12.2020, 14:21



Antwort auf: Muss der Kindsvater Kindergarten kosten übernehmen für sein 1. Jährigen Sohn?

Frag mal deinen Arbeitgeber, ob er einen Kita-Zuschuss zahlt. Dieser ist steuerfrei und darf in unbegrenzter Höhe (bis zum tatsächlichen Beitrag) gezahlt werden. Viele Arbeitgeber zahlen aber auch nur einen bestimmten Betrag, dessen Höhe sie selbst festlegen. Es muss nicht unbedingt der Arbeitgeber der Mutter sein, der Arbeitgeber des Kindsvaters kann ebenso die Kita-Gebühren ganz oder teilweise übernehmen. Einfach mal nachfragen!

von KaNi am 19.12.2020, 20:03



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