Frage: Umgang verweigern?

Mein Sohn ist nun 3 Jahre alt. Mit. ca 1 Jahr habe ich mich von seinem Vater getrennt. Nach einem halben Jahr hat er es endlich mal nach ständiger Anfrage meinerseits auf die Reihe bekommen ihn zu besuchen, der Kleine hat trotz das er ihn von klein an mit ablehnung behandelt hat, sehr an ihm gehangen. Hab gehofft, wenn wir erstma getrennt leben, kapiert er was und kümmert sich besser um ihn. Zuvor hatte er so unter seinem Vater gelitten das er auch ärztlich bestätigt deutliche entwicklungsstörung hatte. Kaum war ich mit ihm ausgezogen hat er das sehr schnell wieder aufgeholt. Als mein Ex beim 1. Besuch dann da war, war der Kleine logischerweise nach nem halben Jahr sehr distanziert, aber hab ihm trotzdem jede Chance auf weitere Besuche gelassen, dachte er gewöhnt sich dann schon daran. Naja das ging 4-5 Treffen gut, dann is mein Ex wieder 3 Monate nicht aufgetaucht und hat keine Terminabsprache eingehalten. also ab ich mich an das Jugendamt gewendet um dort zukünftig die Termine zu vereinbaren, dachte dann hält er sich eher dran. aber auch da Kam es nur zu 1 Treffen, danach war er wieder 4 Monate nicht für mich erreichbar. In der Zeit hatte mein Sohn ständig Schlafstörungen und auch sein wieder aufgeholtes Sprachvermögen ging eher in eine Rückentwicklung. Sodass ich als ich ihn nach 4 Monaten mal wieder erreichen konnte ihm den Umgang verweigert habe, mit der auflage er soll sich erst wieder melden wenn er bereit ist regelmäßig aufzutauchen, dann darf er ihn sehen, so nicht mehr. Er hat sich nicht wieder gemeldet und hab dann nochmal mit Jugendamt gesprochen, die hatten ihm auch einige hilfen angeboten, worauf es keine Reaktion von ihm gab. Somit wurde mir auch das Alleinige Sorgerecht nun zugesprochen. Das ganze is nun jetzt über 1 Jahr her und ich habe einen neuen Partner, zudem er seit ein paar Tagen auch Papa sagen will (hat noch eine Schwester bekommen, da hört er das nun immer), vorher wollten wir das er ihn beim Vornamen nennt und eben damit aufwächst nen andern Papa zu haben. Aber nun will ers, also darf ers. Nun haben wir vor ca. 2 Monaten durch Zufall seinen richtigen Vater in der Stadt getroffen, er hat uns auch gesehen und kam auf uns zu. Er wollte mit dem kleinen Reden, aber der fing an zu weinen und wollte auf den Arm von meinem Freund und abends hatte er sofort wieder extrem Einschlafprobleme. Die Reaktion ist nachvollziehbar, hat ihn ja 1 Jahr nicht gesehen. Hab zwar immer viel Wert darauf gelegt, das er ihn kennt, sprich haben sehr oft bilder angeschaut wo er drauf ist und ich ihm immer gesagt das ist dein Papa und hat auch ein Bild von ihm im Zimmer stehen. Nun hat mein Ex sich vor 3 Tagen gemeldet und droht mir mit Umgangsklage, wenn ich ihn den Kleinen net sofort sehen lassen würde. Meine Frage nun. Ich habe ja nichts gegen Umgang zwischen beiden, aber 1. ist er ihm mittlerweile total fremd und ich war froh das er sich nun von allem so gut erholt hatte und will nicht das es wieder von vorn losgeht. Gibt es eine Möglichkeit, das man ein psychologisches Gutachten einholen kann, das mein Ex nun wriklich gelernt hat Eigenverantwortung für sein Leben zu übernehmen und damit auch regelmäßige Verantwortung für seinen Sohn? Weil da lag sein Problem, er ist absolut nicht in der Lage für irgendwas, was auch immer irgendeine Verantwortung in seinem Leben zu übernehmen. Wie kann ich meinen Sohn den Umgang mit seinem Vater ermöglichen ohne ihn dem Risiko auszusetzen, das es wieder nur 2-3 Besuche werden und er dann wieder ewig verschwindet, dann geht das ganze mit meinem sohn wieder von vorne los. Ich möchte das die 2 Umgang haben, aber ich möchte nicht das mein Sohn wieder in so ein Tief fällt. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich da? Komplizierte Situation, hoffe bin in dem forum damit richtig.

Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 22:48



Antwort auf: Umgang verweigern?

Hallo, Sie müssen das langsam aufbauen, der Kleine muss den Vater neu kennenlernen und der Vater muss Zuverlässigkeit lernen. Das JA sollte da vermitteln. Sein verhalten ist aber kein Grund, das Umgangsrecht völlig zu unterbinden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2011



Antwort auf: Umgang verweigern?

ich würde mich an deiner stelle mit deinen bedenken ans jugendamt wenden, die werden dann auch den kv miteinbeziehen. es gibt die möglichkeit des betreuten umgangs, einfach um das kind wieder an den vater zu gewöhnen. in der regel sind das psychologen, die den umgang betreuen. da das ganze dann auch einen offiziellen background hat, steht der kv mehr unter druck. die zeit wird zeigen, ob er es ernst meint....ich wünsche es deinem sohn.

Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 09:30



Antwort auf: Umgang verweigern?

Ja aber genau das mit dem Betreuten sehen hat auch bisher nicht bei ihm angeschlagen. Er hat von seiner 1. Freundin bereits 1 Sohn, da lief alles genauso ab, da kam es dann auch zum Betreuten sehen...diese Wochen ist er da auch aufgetaucht und hat das durchgezogen, nach 8 Wochen hat sich das JA dann da zurückgezogen und Besuche sollten nun normal stattfinden, es kam da noch zu 1 Treffen, seitdem hat er auch seinen 1. Sohn nicht mehr gesehen, weil er sich an keine Absprachen gehalten hat, kann doch nun nicht jahre lang betreutes treffen machen. Vor allem wenn es dazu kommt, denk ich ma, das er sich da wie bei seinem 1. Sohn dranhalten wird und dann? Gewöhnt sich der Kleine wieder an ihn und wenn ers dann wie bei seinem 1. Sohn wieder abzieht, meldet er sich sobald JA sich zurückzieht wieder nur unregelmäßig bis gar nicht und dann habe ich ja genau diese Situation das mein Kleiner wieder unter der Trennung so leidet, da er sich dann ja an ihn gewöhnt hat....?

Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 10:11



Antwort auf: Umgang verweigern?

Hi, wir hatten exakt die gleiche Situation. Meine Erfahrung: Du kannst dieses ganze betreute Umgang-Rumgekasper nicht verhindern. Denn die Richter wollen das IMMER so haben. Einziger Trost: Das Kind lernt daraus wichtige Erfahrungen für seine Zukunft. Mein Kind ist GsD nicht daran kaputt gegangen, aber sie kann sich heute (6 Jahre später!!!!) noch SEHR gut daran erinnern, wie es war, als 5jährige immer und immer wieder von ihrem Erzeuger versetzt zu werden. Deshalb ist sie heute auch sehr vorsichtig, was ihren Wunsch nach einer Kontaktaufnahme mit ihrem Erzeuger anbelangt. Nicht grundsätzlich abgeneigt, aber doch verhalten. Im Grunde hat sie nur das gelernt, was ich vorhergesagt habe, aber was dem Richter TROTZ GUTACHTER vollkommen schnuppe war. Selbst unsere Anwältin hat Gutachten eingereicht, die Betreuerin (auch Anwältin mit Zusatzausbildung) hat ein Gutachten verfasst und in allen stand, dass der Umgang sehr kritisch gesehen wurde. Am Verhandlungstag hatte ich den Eindruck, der Richter habe die Gutachten überhaupt nicht gelesen... VlG Annette

Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 17:55



Antwort auf: Umgang verweigern?

ja, aber mein sohn fängt ja sehr unter dem unregelmäßigen an zu leiden und das hab ich ja jugendamt auch schon gesagt und die mir ja zugestimmt das es so nicht geht. er hat ja familienberatung, vater-sohn aktivitäten, therapeutische hilfe etc. alles vom jugendamt angeboten bekommen um eben erstmal diese zuverlässigkeit zu erlernen. bei familienberatung sollten wir beide hin, ich war da, er ist nicht aufgetaucht. Als es um Sorgerecht ging hat jugendamt auch vorgesprochen und eben eindeutig für alleiniges plädiert. Und da wurde auch umgang kurz angesprochen, jugendamt hat diesem vorerst abgeraten (war nur abraten keine umgnagsrechtsverhandlung), erst sollten wir eben an der familienberatung teilnehmen und er sollte sich nochmal ans amt wenden wegen verschiedensten hilfen, aber nichts davon hat er wahrgenommen... danach gabs nochmal ein letztes treffen, als er noch ein letztes mal unterhalt vorbeigebracht hat. sein Sohn is vor ihm weggelaufen, hat geweint und als er dann weg war, war der kleine der vorher so schön am toben war, völlig insich gekehrt. hat kaum noch geredet, nur gebockt, nacht eben wieder nicht ordentlich geschlafen. er is doch erst 3 und versteht das noch gar net, mir tut das weh mein kind so traurig zu sehen und am liebsten würd ich den vater persönlich zu jedem treffen schleifen. Ich denke nicht das er sich an die regelmäßigkeit gewöhnen wird, er hatte 5 jahre dazu gelegenheit bei seinem 1. sohn und es da ja auch bis heut net hinbekommen. Sein vater war zu ihm nicht anders, vlt. kommts auch daher. ich denke wenn es was werden soll, müsste er wirklich vorher mal in ne therapie und die ganze sache mit seinem vater aufarbeiten, vorher is er gar net bereit sich um seine kinder zu kümmern. wieso kann man ihn so was net als auflage stellen, das kindeswohl sollte doch immer vorn stehen, aber momentan seh ich da nur das er mit allem durchkommen kann und der leidtragende mein sohn ist.

Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 20:39



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