Mona1098
Guten Tag, Ich bin voraussichtlich im Juni diesen Jahres mit meiner Ausbildung fertig und habe den Arbeitsvertrag zur Übernahme bereits vor einigen Wochen bekommen. Nun habe ich Gestern einen Schwangerschaftstest gemacht und dieser war positiv. In meinem neuen Arbeitsvertrag steht als Arbeitsbeginn Juni 2021, es kann aber sein das auf Grund von Corona die Prüfung doch in den Juli verschoben wird und ich erst dann mit meiner Ausbildung fertig bin. Meine Fragen sind jetzt, kann mein Chef den Arbeitsvertrag ungültig machen wenn ich doch erst im Juli statt im Juni fertig bin? Und greift der Kündigungsschutz auch, wenn ich ihm vor meinen Prüfungen sage das ich schwanger bin, oder kann er dann doch das Ende des Ausbildungsvertrages geltend machen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, wenn der Vertrag wirksam geschlossen ist, dann gilt er und kann nicht rückgängig gemacht werden. Wichtig ist dafür aber, dass beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Liebe Grüße NB
Berlin!
Ein wirksam geschlossener Arbeitsvertrag kann wegen einer Schwangerschaft nicht einseitig durch die Arbeitgeberin aufgelöst werden.
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