Sehr geehrte Frau Bader,
Wir möchten unser Kind (geb 25.02.2013) nächstes Jahr im August in einer Kita unterbringen, da ich wieder arbeiten werde. Wir haben unseren Bedarf schriftlich beim Jugendamt der Stadt angemeldet und wurden auf die privaten Kitas verwiesen, da es im ganzen Stadtgebiet keine öffentliche Kinderbetreuung U3 gibt. Haben wir ein Anrecht auf einen öffentlichen Platz oder ist der Rechtsanspruch schon damit abgedeckt, dass es ja 3 private Einrichtungen gibt?
Die privaten Einrichtungen sind ja nun doch sehr viel teurer als öffentliche Einrichtungen und ich müsste gleich Vollzeit arbeiten und hätte sogar weniger Einkommen als in der Elternzeit.
Vielen dank für ihre Hilfe.
Grüße
Julsa
von
julsa
am 23.10.2013, 16:04
Antwort auf:
U3 Rechtsanspruch auf öffentliche Tageseinrichtung?
Hallo,
Sie haben einen Anspruch! Schreiben Sie die verschiedenen Stellen an u verweisen Sie drauf. Setzen Sie eine Frist v 3 Wochen u bitten Sie um einen "rechtsmittelfähigen Bescheid"
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2013
Antwort auf:
U3 Rechtsanspruch auf öffentliche Tageseinrichtung?
Wie sieht es denn mit Tagesmüttern aus ?
Du hast einen Anspruch und diesen würde ich anmelden.
Bitte schriftlich um Bestätigung dass sie die Differenz der Kosten übernehmen, wenn sie den Rechtsanspruch nicht erfüllen können.
Also , was würdet ihr an Elternbeitrag in einem städtischen Kindergarten zahlen, was zahlt ihr in dem Privaten ?
Die Differenz sollen sie tragen.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2013, 16:44
Antwort auf:
U3 Rechtsanspruch auf öffentliche Tageseinrichtung?
Hallo Sternenschnuppe,
Den Anspruch haben wir schriftlich angemeldet, auch, dass wir die Mehrkosten für eine private Unterbringung erstattet wünschen. Der Zugang wurde uns bestätigt und im gleichen Schreiben wurden wir auf die neue Kita, welche gerade gebaut wird, verwiesen. Diese ist aber, wie auch die anderen in der Stadt, wieder privat.
Tagesmutter gibt es wohl nur eine, die uns aber nicht angeboten wurde. Eigentlich wurde uns gar nichts angeboten, nur der Hinweis auf die neue Kita.
Da es keine öffentliche Kita im Stadtgebiet gibt, kann ich nix zu den Kosten sagen. Kindergarten kostet um die 300€, städtische Kita in Nachbarstadt, die zum gleichen Kreis gehört, kostet 230€ + 50 € Essenspauschale. Die eine private Kita kostet für 5 Tage 7.45-15 Uhr 700€ und die andere von 7.30-17.00 Uhr 720€.
VlG
Julsa
von
julsa
am 23.10.2013, 21:02
Antwort auf:
U3 Rechtsanspruch auf öffentliche Tageseinrichtung?
Da kann der Durchschnittsverdiener auch gleich Zuhause bleiben.
Mein Rat, womit ich immer gut fahre.
Hinfahren und persönlich sprechen. Da erreicht man meist schneller was und wird alle Fragen gleich los.
Wie machen denn die anderen das bei Euch ?
von
Sternenschnuppe
am 24.10.2013, 06:57
Antwort auf:
U3 Rechtsanspruch auf öffentliche Tageseinrichtung?
Leider sind wir auf mein Gehalt angewiesen. Die Mieten hier sind so teuer, dass ich wieder arbeiten muss. Wir überbrücken schon ein halbes Jahr ohne Geld so.
Ich wüsste gar nicht, wo ich hier persönlich hingehen sollte, denn die Damen beim Amt haben keine Ahnung. Wir telefonieren fast wöchentlich mit ihnen und bekommen immer nur die Auskunft, dass sie das nicht wissen und Telefonnummern von anderen Damen, die dann doch nicht zuständig sind. Die Frau, die für die Zuteilung von öffentlichen Plätzen im Kreis zuständig ist, sagte meinem Mann, dass wir nur einen Anspruch auf einen Platz, nicht aber auf einen öffentlichen, haben. Daher meine Frage, ob das stimmt. Denn private Plätze gibt es ja, aber für uns Normalbürger unbezahlbar.
Wir sind gerade erst hergezogen, daher weiß ich nicht so recht, wie das andere machen. Das Problem ist, dass hier die größte Millionärsdichte Deutschlands ist und viele einfach Kinderfrauen, Aupairs usw haben. Nur es gibt auch Normalbürger. Die Politiker und Beamte hier sind da wirklich unverschämt. Ich wurde dann auch ganz pikiert gefragt:" Wie, sie wollen schon wieder arbeiten und ihr Kind ist noch nicht 3?" Einer Bekannten mit 4 Kindern wurde vom Bürgermeister schriftlich nahegelegt ( auf die Nachfrage nach Betreuungsplätzen), dass sie doch bei 4 Kindern lieber überlegen sollte zuhause zu bleiben anstatt zu arbeiten...
von
julsa
am 24.10.2013, 10:22
Antwort auf:
U3 Rechtsanspruch auf öffentliche Tageseinrichtung?
Geh zu der Dame bei der Dein Mann war und lege ihr einen noch nicht unterschriebenen Betreuungsvertrag vor. Frage sie wieviel die Stadt zuzahlt.
Du kannst Dich auch noch einmal ans Jugendamt wenden und nach Tagesmüttern fragen, die bei denen gelistet sind.
Facebookgruppe aus Deinem Ort suchen und da nachfragen.
Ich habe so eine Betreuung für meinen Großen vor der Schule gefunden.
Frag wie andere das lösen bei Euch im Ort.
Es muss ja noch mehr geben die nicht in Geld schwimmen.
von
Sternenschnuppe
am 24.10.2013, 10:53