Teilzeitarbeit in den Elternzeit nach Bezug von Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitarbeit in den Elternzeit nach Bezug von Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich plane zwei Jahre Elternzeit zu nehmem und im ersten Jahr das Elterngeld komplett zu beantragen. Kann ich dann ohne Einbusen nach 1,5 Jahren, dass letzte halbe Jahr der Elternzeit, 20 Stunden arbeiten - ohne dass ich einbusen hinnehmen muss? Muss ich meine geplante Teilzeittätigkeit nach 1,5 Jahren Elternzeit beim Antrag auf Elterngeld angeben? Oder ist dies dann irelevant, da das Elterngeld bis dahin ausgezahlt wurde? Vielen Dank und beste Grüße!

von awendt am 12.07.2017, 23:23



Antwort auf: Teilzeitarbeit in den Elternzeit nach Bezug von Elterngeld

HAllo, ja, das können Sie Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



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