Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit

jennifer1999

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Guten Morgen, Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und würde gerne nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, Teilzeit 30 Stunden. Mein Arbeitgeber meinte jedoch zu mir, da ich Samstag nicht arbeiten kann, ginge dies nicht. Jetzt habe ich gehört, das er einen Grund braucht um dies nicht zutun. Der Betrieb ist relativ groß und hat in meinem Standort ca 30 Mitarbeiter. Stimmt das? Vielen lieben Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie laut Arbeitsvertrag auch Samstage arbeiten, kann er das verlangen Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn es bei deinem nicht geht, such dir einen andren arbeitgeber für diese teilzeit ohne samstag und beantrage die zustimmung deines arbeitgebers. hab ich auch so gemacht


jennifer1999

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Naja ich würde da eigentlich gern bleiben,bin dort schon jahrelang. Deshalb die frage ob er dazu verpflichtet ist.


Sternenschnuppe

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Nein. Ist er nicht. Wenn Du vorher auch samstags gearbeitet hast, dann kann er das auch weiterhin verlangen. Auch auf bestimmte Zeiten hast Du keinen Anspruch. Es zählt was im Arbeitsvertrag steht.


mellomania

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du kannst ja da bleiben für nach der eltnerzeit. in dieser halt woanders. hatte ich auch gemacht, bei mir war aber der grund dass ich wegwollte. und es geschafft habe un nun ist es für mich besser als je zuvor. wegezeit 5 minuten. vorher wären es 30 km über die autobahn gewesen und nur vormittags wäre nicht gegangen...vielleicht hast du nach der elternzeit eine bessere betreuung oder so dass du dann wieder samstags arbeiten könntest und für den übergang halt woanders. ich wünsch dir viel erfolg!


jennifer1999

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Danke mellomania, ich werde es mir mal durch den Kopf gehen lassen :)


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