Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin hebamme in Eltenrzeit. Ich wollte nun als Teilzeit in Elternzeit zurück kehren, habe hierfür bereits einen Vertrag. Allerdings kam nun heraus, dass ich vollen Schichtdienst leisten soll und für mich keine Ausnahmen in der Elternzeit gemacht werden.
Dies ist für mich nicht machbar, daher möchte ich von dem Vertrag zurück treten.
Welche Fristen müssen hierfür eingehalten werden?
Ich danke Ihnen vielmals im Voraus
VG
Katja Ferro
von
Katinkatink
am 15.11.2016, 10:16
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit widerrufen
Hallo,
wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, haben sie, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, grundsätzlich ein Anspruch auf Elternzeit, jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten.
Wenn Sie sich diesbezüglich mit dem Arbeitgeber nicht einigen können und tatsächlich vertraglich Schichtdienst vorgesehen ist, müssen Sie tatsächlich kündigen.
In der Elternzeit wird die Kündigungsfrist ganz normal nach Gesetz oder Vertrag genommen, zum Ende der Elternzeit beträgt die Frist drei Monate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2016