Liebe Frau Bader, ich habe im Forum schon recherchiert, will aber sicher gehen, dass meine Vermutung richtig ist. Der Fall: Ich bin in Elternzeit bis 27.11.2015. Ich arbeite seit Mai 2015 für 15 Stunden in der Woche in Teilzeit in Elternzeit. Im Anschluss an die Elternzeit, also am 28.11.2015, lebt mein Arbeitsvertrag in Vollzeit wieder auf. Jetzt bin ich wieder schwanger (vsl. ET 31.01.2016). Ich werde vermutlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Bekomme ich dann ab BV das Gehalt für die Teilzeit und dann ab Wiederbeginn des Vollzeitvertrags das volle Gehalt? Meine Vermutung: 1.) Ja, da man mit BV so gestellt wird, als wenn man ganz normal gearbeitet hätte. Richtig? 2.) Der Urlaub von meinem Altvertrag vor der 1. Elternzeit verfällt, da ich ihn nicht nehmen kann. Richtig? Oder kann/muss der Arbeitgeber mir den Urlaubsanspruch ausbezahlen? (Es ist nicht unerheblich, da ich noch 24 Tage aus 2013 mit mir herumschleppe ;-)) Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten im Voraus! Schneckchen73
von Schneckchen73 am 08.06.2015, 15:06