Hallo Frau Bader, Ich wende mich heute an Sie da ich eine Frage im Namen meiner Freundin stelle. Meine Freundin hat im Januar 2014 eine Tochter geboren. Sie hat Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Im Januar 2015 hat sie wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Jetzt ist sie wieder schwanger. Ihr Et ist im Dezember 2015. Sie hat ihre Elternzeit schon zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beendet. Sie hat daraufhin auch schon eine Bestätigung vom Arbeitgeber erhalten. Jedoch will er ihr den Mutterschutzlohn in Höhe des Teilzeitgehaltes auszahlen. Vorher hat sie Vollzeit gearbeitet. Es ist niergends festgehalten dass sie Teilzeit in Elternzeit arbeitet sondern nur halt einer Teilzeitbeschäftigung mit 24,1 h in der Woche nachgeht. Ist das rechtens? Wie soll sie sich am besten verhalten? Vielen Dank
von Rose22 am 13.09.2015, 19:33