Hallo zusammen,
meine Freundin wurde im Mai 2016 schwanger und bekam im Juni 2016 vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sie hat 30 Tage Urlaub im Jahr und bis zu Ihrem Beschäftigungsverbot im Juni noch kein Urlaub genommen.. Stehen Ihr für das Jahr 2016 die vollen 30 Tage Urlaub zu oder nur bis Juni 2016 bis das Beschäftigungsverbot eingetreten ist?
Vielen Dank für die Hilfe.
von
Nowl
am 01.11.2017, 16:01
Antwort auf:
Steht mir wärend dem Beschäftigungsverbot Urlaub zu?
Hallo,
ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2017
Antwort auf:
Steht mir wärend dem Beschäftigungsverbot Urlaub zu?
Ja, volle 30 Tage.
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Mitglied inaktiv - 01.11.2017, 16:20
Antwort auf:
Steht mir wärend dem Beschäftigungsverbot Urlaub zu?
Im BV steht ihr Urlaub zu und zwar bis zum Ende des nachgeburtlichen Mutterschutzes. Bis wann ging der denn?
Erst dann kann man nämlich sagen, ob es bei dem Anspruch von 30 Tagen bleibt....
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.11.2017, 07:54
Antwort auf:
Steht mir wärend dem Beschäftigungsverbot Urlaub zu?
Sumsum, sie wurde im MAI schwanger ! Sebst wenn ES am 01.05. war ist der Entbindungstermin weit im Januar 2017 + 8 Wochen Mutterschutz ;-)
Mitglied inaktiv - 02.11.2017, 10:56
Antwort auf:
Steht mir wärend dem Beschäftigungsverbot Urlaub zu?
Eindeutig oder? ;-)
Mitglied inaktiv - 02.11.2017, 10:58