Sehr geehrte Frau Bader,
ich lebe nun schon 6Monate vom Kindesvater (2,5Jahre) getrennt und habe eine neue Liebe in einen anderem Land gefunden.
Derzeit habe ich das alleinige Sorgerecht und stelle mir nun die Frage wie es sich verhält im Falle eines Umzuges zu meinem neuen Partner.
Brauch ich die Zustimmung des Kindsvater?
Und wie verhält es sich, wenn man mit dem neuen Partner später mal Kinder bekommt, heiratet, etc.? Dann kann doch keiner verlangen, dass ich weiterhin in Deutschland wohnhaft bleib oder schlimmer noch mein Kind hier zurück lasse!?
von
kathimaus253
am 06.02.2015, 14:32
Antwort auf:
Sorgerecht nach Trennung (Umzugsfrage)
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015
Antwort auf:
Sorgerecht nach Trennung (Umzugsfrage)
Wenn Du alleiniges Sorgerecht hast, dann kannst Du mit dem Kind umziehen wohin Du willst.
Auch nach Südafrika :-)
Allerdings ist zu beachten, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat, das ist klar im Gesetz geschrieben. Und dieses Recht ist sehr wichtig!
Wenn Du die Entfernung herbeiführst (also z. B. ins Ausland ziehst), dann musst Du i. d. R. auch die erhöhten Umgangskosten tragen.
Kann die neue Liebe nicht zu Dir ziehen damit Dein Kind weiterhin seinen Vater um sich haben kann soviel es geht?
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 06.02.2015, 15:00
Antwort auf:
Sorgerecht nach Trennung (Umzugsfrage)
Also ganz so wie sie es hier schreiben ist es nicht. Ich bin auf raten meiner Anwältin auch einfach mit meiner Tochter 700 km weiter weg gezogen. Sie meinte auch das die Richter da ein Auge zu drücken würden aber das komplette Gegenteil war der Fall. Mir wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und meine Tochter muss jetzt bei ihrem Vater wohnen. :(
von
alice 2305
am 13.02.2015, 11:27