Hallo Frau Bader, ich bin seit 25.07.2011 in diesem Sonderurlaub und zwar bis zum 30.09.2013 (wurde so vom Arbeitgeber genehmigt). Jetzt bin ich allerdings wieder schwanger (ET Feb. 2012) und würde im Februar gerne wieder in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Laut Aussage meines Arbeitgebers ist dies nicht möglich, da ich diesen Sonderurlaub nun nehmen muss und erst ab September 2013 in Elternzeit gehen kann. Ich denke aber, dass dies für mich von Nachteil ist, da ich ja kein Elterngeld beantragen kann und die Zeit des Sonderurlaubs nicht auf die Rentenzeit angerechnet wird (Elternzeit aber schon) und ich dann zum Ende des Sonderurlaubs auch nicht mehr die volle Elternzeit beantragen kann. Kann der Arbeitgeber das machen? Auf Ihre Antwort freue ich mich! Viele Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 28.09.2011, 20:03