Hallo Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit läuft in drei Monate aus (vorher war ich teilzeitbeschäftigt mit 20 Std./Woche). Leider kann mir mein Chef aufgrund von betrieblichen Änderungen nach der Elternzeit keine Arbeitszeiten mehr bieten, die mit meinen Kinderbetreuungszeiten konform gehen, so dass ich kündigen möchte. Zudem plane ich eh, in ca. 6 Monaten meine jetzige nebenberufliche Selbstständigkeit in eine hauptberufliche umzuwandeln. Aus diesen Gründen möchte ich meine alte Stelle zum Ende der Elternzeit kündigen. Steht mir bei einer Eigenkündigung trotzdem bis zum Beginn der Selbständigkeit ALG I zu? Ohne Sperrzeit? Ich würde dem Arbeitsmarkt schon für 20 Std./Woche zur Verfügung stehen, allerdings könnte ich nur vormittags arbeiten. LG Chrima
von chrima am 04.08.2014, 22:08