Sie schrieben folgendes Hallo, Sie schließen mit dem Ag einen auf die EZ befristeten neuen Vertrag und teilen die SchwS erst später mit. Liebe Grüße NB von Nicola Bader am 27.07.2015 ------------------------------------------------------- Meine Frage noch dazu: muss ich dann einen Art Änderungsvertrag!!! machen ..das heisst den bisherigen Vollzeitvertrag auf einen teilzeitvertrag ändern. Oder einen komplett neuen Teilzeitvertrag vereinbaren. Ich stelle diese Frage, weil ich nicht genau weiss, ob dann die Probezeit von neuem beginnt( ca. 10 Jahre in der Fa beschäftigt) und man dann noch bei Kündigung Anspruch auf Abfindung hat.? Wie soll ich da weiter vorgehen? da ich in meiner elternzeit ( 4 monate vor ende ) noch in teilzeit arbeiten und ich in dieser zeit das elterngeld( auf 2 jahre gesprlittet) erhalte , wäre meine frage wie das neue Elterngeld berechnet wird. vielen dank
von sonnne am 28.07.2015, 14:29