akwaboi
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine 21 jährige Tochter die derzeit Fachabitur einer berufsbildenden Schule macht. Sie ist erst einen Tag später zu dieser Klasse gestoßen und hat das Einführungsgespräch nicht mitbekommen. Da soll angeblich gesagt worden sein dass das Praktikum, welches auch Jahrgangsrelevant ist, drei Wochen vor den Sommerferien und eine Woche in den Sommerferien ist. Da wir den Urlaub bereits letztes Jahr schon gebucht haben können wir diesen nicht verschieben. Meine Tochter hat sogar einen Praktikumsplatz gefunden, wo die bereit wären die drei Wochen vor den Sommerferien, dann drei Wochen auszusetzen für unseren Urlaub und die eine Woche, in der vierten Woche der Sommerferien, nachzuholen. Auch als meine Tochter diese Initiative übernommen hat, lässt sich die Schule nicht darauf ein. Mit fadenscheinigen Ausreden wie aus organisatorischen Gründen kann das nicht erlaubt werden. Da wir ständig irgendwelchen Ärger mit dieser Schule haben, ausgefallene Stunden und ähnliches, würde ich gern wissen ob wir wenigstens hier eine rechtliche Grundlage finden. Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Jens
RUB
Mitglied inaktiv
Die Tochter ist 21 Jahre alt, nicht 12 oder war das ein Tippfehler? Schulrecht ist übrigens Landesrecht und viele Schulen nutzen zus. ihre Ausgestaltungsspielräume und stellen eigene Regeln im Rahmen ihrer Befugnisse auf. Findet man keine Einigung, kann man ja auch das Gespräch mit dem Träger der Schule suchen...
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