Fobu93
Liebe Frau Bader, meine Beiden Kinder leben bei mir (10 und 8 Jahre). Gerichtlich wurde bestimmt, dass der Vater mit den Kindern alle 2 Wochen (in den geraden Wochen) sonntags von 10 Uhr - 17 Uhr hat. Übernachtungen werden nicht stattfinden. Nun wurde nicht über die Schulferien gesprochen. Wie ist es wenn ich in den Maiferien (eine Woche) in den Urlaub möchte, der Sonntag aber auf den Umgangstag fällt. Geht hierbei der Urlaub vor? Welche Rechte habe ich in so einer Situation bzw. hat der Umgangsberechtigte ein Recht dann zu sagen, dass ich es nicht darf. Kann man dies dem Richter noch nachträglich mitteilen um das zu klären? Liebe Grüße
Hallo, das wird so gehandelt, dass es dem Kindeswohl dient. Sie fahren in den Urlaub und der Umgang wird verschoben. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, ich kenne es so, dass Umgang vorgeht. Meine Freundin hat ihren Urlaub gerichtlich festlegen lassen. Sie hat zB im Sommer zwei Wochen (mit zwei Wochenenden hintereinander), der Vater auch. Viele Grüße
desireekk
Ich kenne es so dass dann eben mal in den Umgang eingeschnitten wird und dem Kind andere Tage gegeben werden um Umgang mit dem Vater zu haben. VG D
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