Frage: Umgang in den Ferien

Liebe Frau Bader, ich bin es nochmal. Kurz als Erinnerung zu der vorherigen Frage: meine Beiden Kinder leben bei mir (10 und 8 Jahre). Gerichtlich wurde bestimmt, dass der Vater mit den Kindern alle 2 Wochen (in den geraden Wochen) sonntags von 10 Uhr - 17 Uhr hat. Übernachtungen werden nicht stattfinden. Nun wurde nicht über die Schulferien gesprochen. Wie ist es wenn ich in den Maiferien (eine Woche) in den Urlaub möchte, der Sonntag aber auf den Umgangstag fällt. Sie haben mir ja geantwortet, dass wir in den Urlaub fahren und der Umgangstag verlegt wird. Was passiert aber wenn er dem nicht zustimmt und keinen anderen Tag will? Liebe Grüße

von Fobu93 am 16.12.2022, 21:37



Antwort auf: Umgang in den Ferien

Hallo, nicht böse gemeint, aber Sie haben noch 10 Jahre, in denen Sie mit ihm zu tun haben. Das kann ja so nicht mit den Kleinkriegen weitergehen. Hat das Gericht Ihnen nicht geraten, gemeinsam/ jeder alleine eine Elternbetreuung aufzusuchen? Zu Ihrer Frage: Dann fahren Sie halt gegen seinen Willen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2022



Antwort auf: Umgang in den Ferien

Dann ist er sauer und ärgert sich, dass er nicht verhindern konnte, dass die Kinder einen schönen Urlaub verbracht haben. Das muss er aushalten. Und du musst seinen Unmut aushalten oder klugerweise ihn für diese Zeit blocken, damit du diesen nicht aushalten musst. Oder steht in der Umgangsvereinbarung etwas über Geldstrafen, Zwangsgelder oder ähnliches? Falls nicht, passiert gar nichts. Genauso wenig passiert, wenn er einen "seiner" Sonntage die Kinder nicht holt. Du kannst ihn nicht dazu zwingen, auch wenn die Kinder ein Recht darauf haben. Wenn er seinen Umgangstag nicht nachholen will, sondern lieber bockig ist und womöglich mit dem Fuß aufstampfen mag, dann lässt er es halt.

von Pamo am 16.12.2022, 22:22



Antwort auf: Umgang in den Ferien

Aber er besteht auf diesen einen Sonntag. As macht er auch nur um sich zu rächen. Da ich die Jenige bin, die ihn auf einen geregelten Umgang angeklagt habe. Vorher hat er sich nur alle paar Monate blicken lassen, wann er wollte. Und es musste dann auch genau dieser Tag diese Uhrzeit sein. Das habe ich nicht mehr ausgehalten. Obwohl ich gesagt habe, dass er sich einen Tag (egal welchen) vor oder nach den Maiferien aussuchen kann, da bisher nichts geplant ist, stellt er sich quer. Kann er darauf bestehen, so dass wir auf diese Woche Urlaub verzichten müssten ? Meine Eltern bekommen selten in den Schulferien Urlaub (da natürlich Eltern auf der Arbeit Vorrang haben), haben aber in diesen Ferien Urlaub bekommen, den wir gemeinsam verbringen wollen. Alle anderen Ferien bzw Urlaube plane ich sowieso, dass diese Sonntage nicht betroffen sind um genau diesen Stress zu meiden.

von Fobu93 am 17.12.2022, 00:58



Antwort auf: Umgang in den Ferien

Hallo, ich sehe (unjuristischer Rat!) drei Möglichkeiten: 1. Ihr fahrt erst sonntags um 17 Uhr (oder seit vor 10 Uhr zurück, je nachdem, welchen Sonntag es betrifft). 2. Du lässt es gerichtlich klären. 3. Ihr fahrt, und Du lässt es darauf ankommen (wenn kein Ordnungsgeld festgelegt ist). Wenn mit dem Mann nicht zu diskutieren ist, tu es nicht. Viele Grüße

von Mamamaike am 17.12.2022, 09:08



Antwort auf: Umgang in den Ferien

Wie bereits gesagt: Wenn kein Ordnungsgeld festgelegt würde, dann kann er genauso wenig machen wie du, wenn er ein No-show ist. Ich würde an deiner Stelle nicht rumdiskutieren. Teile ihm schriftlich kurz mit, wann ihr weg seid und biete ihm 2 Ersatztermine an. Wenn er keinen davon haben will, dann halt nicht. Danach blockierst du ihn bis zum nächsten Umgangstermin. Was soll er schon tun? Vor allem diskutiere nicht mit ihm herum, rechtfertige dich nicht. Damit zeigst du deine Unsicherheit und er freut sich schon auf die nächste Runde Terror. Es gibt immer Macher und die, die es zulassen. Lass nicht zu, dass der bockige KV dem Kind den Urlaub versaut. Mach die Ansage und dann tauch unter.

von Pamo am 17.12.2022, 14:16



Antwort auf: Umgang in den Ferien

meinen mandanten rate ich immer folgendes: teile dem kv schriftlich und nachweisbar mit, dass der umgang an tag x leider aufgrund der reise nicht stattfinden kann. als ausgleich bietest du ihm tag y und tag z an. er soll schriftlich mitteilen welchen von beiden er wahrnehmen möchte. wenn er bis aaa nicht antwortet gehst du davon aus dass er keinen nachholtermin wünscht. ende. meiner erfahrung nach nehmen 90% der kvs keinen ersatztermin wahr. schlimmstenfalls geht er damit vor gericht, aber damit würde er sich lächerlich machen. habe ich nach so einem brief auch noch nie erlebt.

von WonderWoman am 17.12.2022, 17:56



Antwort auf: Umgang in den Ferien

Wie schon geschrieben, mit einer etwas anderen Perspektive: Du planst JETZT schon für Mai 2023. Das gibt ihm genug Zeit Ausweichstage X oder Y zu planen. Wenn nicht: verlieren die Kinder einen Tag mit ihm (nicht umgekehrt er mit ihnen). Dann DAS ist wichtig: es geht darum, dass er und du es den Kindern ermöglicht Umgang mit beiden Eltern zu haben. Mit seiner mangelnden Flexibilität schadet er nicht Dir sondern den Kindern. Kann er machen, kommt auf lange Sicht bei Gericht nicht gut an. Wie schon geschrieben es gibt immer einen der macht und einen der machen lässt. Mach einfach, soll er doch zu Gericht gehen, ich lach mich jetzt schon schlapp. Sag ihm, er will ja sicher auch nächsten Sommer mit den Kindern wegfahren, da wirst Du Dich dann auch flexibel zeigen... hihihi VG D

von desireekk am 20.12.2022, 03:50



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