Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verhält es sich in den Ferien mit dem Besuch bei Berufstätigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie verhält es sich in den Ferien mit dem Besuch bei Berufstätigen

bumblebee3

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Lebensgefährte hat 3 Töchter (12, 7 und 6) von denen 2 bei seiner Exfrau leben und 1 (die Jüngste) bei uns. Jedes 2te WE und wenn möglich holt er die 7 jährige zu uns (die Grosse möchte es schon länger nicht mehr). Mein Lebensgefährte ist Berufskraftfahrer und bekommt in den Sommerferien nur eine Woche Urlaub. Das hat er seiner Exfrau mitgeteilt und ihr gesagt, dass er die 1 Tochter diese eine Woche zu sich holen kann und natürlich auch möchte (die andere Tochter möchte nicht mehr). Nun meint seine Exfrau aber, dass er sie 3 Wochen nehmen muss. Er hat einen 10-12 Stundentag. Die Exfrau möchte also die kleinste bei uns lebende Tochter die ersten 3 Wochen (ist kein Problem und ok) und danach soll er die eine Tochter 3 Wochen nehmen. Kann sie ihn "zwingen"? Ich muss dazu sagen seine Exfrau schikaniert ihn wo es nur geht und versucht auf jede Weise ihm eins reinzuwürgen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hllo, Umgangsrecht kann man nicht erzwingen. Ist zwar blöd für den anderen Teil aber ist so. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Sechsjährige ist doch eh bei Euch, wer kümmert sich denn um sie wenn er arbeitet ? Für die Kinder ist es sicherlich toll dann 6 Wochen gemeinsam zu haben. Erst bei Mama dann bei Euch.


bumblebee3

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Ja sie ist bei uns und da kümmer ich mich bzw. geht sie in den Kiga bis sie im September zur Schule kommt. Da hier nichts normal ist, möchten wir bitte nur auf die Frage oben eine Antwort.


Strudelteigteilchen

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Die Ex will ihm eins reinwürgen, indem sie das Kind 3 Wochen bei ihm läßt? Wie böse! "Üblich" ist tatsächlich eine hälftige Aufteilung der Ferien. Ich habe aber noch nicht erlebt, daß irgendein Gericht ein Kind zwangsweise jemandem vor die Tür gestellt hat, der es nicht haben wollte. Fragt sich nur, wie das beim Kind ankommt, wenn der KV dagegen klagt, das Kind in den Ferien 3 Wochen betreuen zu müssen.


Sternenschnuppe

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Rechtlich kann sie darauf bestehen. Leider gibt es aber keine Konsequenzen wenn er sich weigert. Fraglich ist ob man es dem Kind zumuten sollte Zeit mit Menschen zu verbringen die es ablehnen. Manch Vater ( inklusive meinem Mann damals ) würde alles dafür geben auch Ferien mit dem Kind zu verbringen. Vor allem habt ihr doch die 3 Wochen vorher gar kein Kind.


bumblebee3

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Ja sie ist bei uns und da kümmer ich mich bzw. geht sie in den Kiga bis sie im September zur Schule kommt. Da hier nichts normal ist, möchten wir bitte nur auf die Frage oben eine Antwort.


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