Hallo Frau Bader, tut mir leid, wenn ich die selbe Frage nochmals einstelle, nur leider war die Antwort eher auf die neue Urlaubsberechnung bezogen. Bitte helfen Sie mir kurz weiter, ob Variante a oder b stimmt. Vielen lieben Dank.
a) Sind 9 Arbeitstage Resturlaub vom Vorjahr aus Vollzeitvertrag automatisch auch 9 Arbeitstage frei, wenn ich künftig in Teilzeit3 Tage arbeite, also 3 Wochen?
b) oder sind diese 9 Tage nur noch 2 Wochen frei, da ich obwohl ich nur 3 Tage arbeite 5 Tage frei nehmen muss?
Grüsse
von
male2010
am 04.10.2011, 20:12
Antwort auf:
Resturlaub von vor Mutterschutz - wird der auf Teilzeit umgerechnet?
Hallo,
Sie müssen nur an den Tagen frei nehmen, an denen Sie arbeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2011
Antwort auf:
Resturlaub von vor Mutterschutz - wird der auf Teilzeit umgerechnet?
Bei mir wurden die Resturlaubstage aus der Vollzeitbeschäftigung gekürzt auf die neuen TZ-Arbeitstage, also Variante b. Aber scheinbar gibt es ein neues Urteil aus 2010 (EuGH) in dem entschieden wurde, dass dies nun so nicht mehr angewendet werden darf. Ich würde deinem Arbeitgeber dieses Urteil vorlegen, so dass dir die vollen 9 Tage erhalten bleiben.
Mitglied inaktiv - 05.10.2011, 09:12
Antwort auf:
Resturlaub von vor Mutterschutz - wird der auf Teilzeit umgerechnet?
Das hab ich ihr auch schon mit Aktenzeichen des EuGH gesagt, aber das scheint sie nicht zu glauben :).
von
Lina_100
am 05.10.2011, 14:02