mahaca
Hallo meine Elternzeit endet im Sommer(nach zwei Kindern nacheinander) und ich würde gerne wieder arbeiten gehen,allerdings nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit.Gerne zwei volle Tage. Habe ich da ein Recht darauf oder entscheidet das ganz allein mein Arbeitgeber ob er mir Teilzeit genehmigt und wie ich da arbeiten soll (Arbeitszeiten bzw.Arbeitstage) Vielen Dank schon mal
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
chrissicat
Wie viele Beschäftigte hat dein Arbeitgeber denn? Ob oder wie leicht er die Teilzeit ablehnen kann hängt nämlich von der Betriebsgröße bzw. Anzahl der Mitarbeiter ab. Die Verteilung der Arbeitszeit obliegt jedoch dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.
mahaca
Es ist Großhandel mit vielen Niederlassungen.In unserer Niederlassung sind es ca.200 Menschen.
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