Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachträglich Elternzeit bzw. Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachträglich Elternzeit bzw. Elterngeld

Ela19

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Guten Tag, mein Sohn ist jetzt 1 1/2 Jahre alt und ich habe alleine 12 Monate Elterngeld bezogen mein Mann hat keine Elternzeit in Anspruch genommen! Kann mein Mann nun noch nachträglich einen Monat Elternzeit beantragen und für diesen Monat Elterngeld beanspruchen? Wenn ja, muss einfach ein erneutes Formular ausgefüllt werden? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann bis zum 3. Geb. ohne Zustimmung des AG, danach mit Zustimmung, mit Frist 7 Wo. EZ nehmen. EG kann man nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beziehen. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Elternzeit: Ja Elterngeld: Nein, denn es wird nur bis zum 14. Lebensmonat ausgezahlt. Gruß Sabine


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