Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Resturlaub genommen - Anspruch auf Gehalt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit Resturlaub genommen - Anspruch auf Gehalt?

Pearl2013

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Hallo, meine Elternzeit ist am 09.10. geendet.Mein Arbeitgeber kann/will mich nurnoch wieder in Vollzeit beschäftigen.Direkt nach Beendigung der Elternzeit habe ich meinen Resturlaub von 15 Tagen + 1 Tag neuen Urlaub genommen und muss somit erst ab 01.11. wieder arbeiten.Nun wäre am 15.10. eigentlich die Gehaltszahlung fällig gewesen,aber ich habe keins bekommen.Bei Nachfrage hieß es er müsste das erst mit meinem zukünftigen Vorgesetzten klären wie sie das mit dem Urlaub regeln,aber er würde mir ja zustehen?!?Hä,was gibt's denn da zu klären?Der Urlaub wurde genehmigt.Sonst wäre es ja unbezahlter gewesen.Oder liege ich da falsch?Der Resturlaub wurde mir sogar von der Personalabteilung vorher schriftlich mitgeteilt und als ich ihn eingereicht habe wusste mein AG noch nicht wo er mich einsetzen wird (hab ich erst diese Woche erfahren).KAnn mir da jemand vielleicht weiterhelfen oder hat so etwas schon mal mitbekommen? Vielen Dank schon mal :-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Urlaub aus der Vollzeit wird nach Vollzeit bezahlt und Urlaub aus der Teilzeit nach Teilzeit. Vielleicht musste er das noch auseinanderdividieren. Liebe Grüße NB


malini

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War der Urlaub denn genehmigt?


Pearl2013

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Ja,wurde vom Personalchef genehmigt. Kam ihm auch ganz recht,weil er da ja noch nicht wusste wo er mich unterbringen könnte.


Mitglied inaktiv

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Klar, der Ansüruch auf Gehalt ist gegeben. Am 1.11. solltest du auf jeden Fall zur Arbeit gehen, auch wenn die Chefs nicht wissen was sie mit dir machen sollen. Einfach hingehen.


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