Sehr geehrte Frau Bader, wenn man nach zwei bzw. drei Jahren Elternzeit (macht das einen Unterschied?) arbeitslos wird, bekommt man dann Arbeitslosengeld oder Hartz 4? Nach welchem Einkommen wird dies dann berechnet, nach dem Elterngeld oder dem Einkommen vor der Elternzeit? Wenn man die Arbeitsstelle, die man vor der Elternzeit hatte, danach nicht mehr antreten möchte, wann sollte man dann am besten kündigen? Gibt es spezielle Fristen, die eingehalten werden müssen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Lubi am 19.02.2014, 21:53